13. März 2024

Entscheidung zur Turów-Klage

Gericht hebt Entscheidung zu Umweltverträglichkeitsgutachten auf

Warschau/Zittau, 13.03.2024 --- Das Wojewodschaftsverwaltungsgericht in Warschau hat heute die Anerkennung des Umweltverträglichkeitsgutachtens der Generaldirektion für Umweltschutz zur Erweiterung des Tagebaues Turów für nicht rechtens erklärt.

Oberbürgermeister Thomas Zenker sagt in einem ersten Kommentar: „Das Urteil zeigt, dass auch in Polen Gerichte unbeeindruckt von der öffentlichen Meinung oder politischem Druck ihrer Aufgabe nachgehen.“ Wenngleich das heutige Urteil einen Teilerfolg darstellt, mahnt Oberbürgermeister Zenker zur Zurückhaltung: „Wir müssen dringend die Urteilsbegründung abwarten bevor wir zu vorschnell die Situation kommentieren. Es ist mit der Berufung durch den Staatskonzern PGE zu rechnen, weil der Tagebau Turòw für das Unternehmen angesichts der hohen Investitionen ins dazugehörige Kraftwerk große Bedeutung hat.“
Für die Interessen der Stadt Zittau ist das heutige Urteil noch kein Grund zur übermäßiger Freude: „Unsere inhaltlichen Argumente, die belegen, dass keine ordnungsgemäße Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden hat, sind, wie es aktuell scheint, noch gar nicht heran gezogen werden. Offenbar stützt das Gericht sein Urteil darauf, dass der polnisch/tschechische Vergleich, der wegen der Tschechischen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof geschlossen wurde, grundsätzlich den Bergbau so verändert, dass eine neue Prüfung stattfinden muss.“

Nach einer ersten Einschätzung der Situation müsste nun, sollte das Urteil rechtskräftig werden, die verlängerte „alte“ Bergbaulizenz bis 2026 weiter gelten. Das würde bedeuten, dass eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung bis zum Auslaufen dieser Lizenz vorliegen müsste. Das scheint kaum leistbar zu sein. 

Aktueller Kenntnisstand bei Ausfertigung dieser Mitteilung: Mittwoch, 13.03.24, 14.30 Uhr.

Eine chronologische Abfolge der Geschehnisse im Gerichtsstreit finden Sie hier.