Wahlen 2024

Im Jahr 2024 finden die Wahlen zum Europaparlament, zum Kreistag, zum Stadtrat und den Ortschaftsräten wie auch die Wahl zum Sächsischen Landtag statt. Auf diesen Seiten finden Sie alle aktuellen Informationen zum Wahljahr.

Wahl Sächsischer Landtag 1. September 2024

Am 09. Juni 2024 fanden die Wahl des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau sowie die Wahlen der Ortschaftsräte der Ortsteile Dittelsdorf, Eichgraben, Hartau, Hirschfelde mit Drausendorf, Pethau, Schlegel und Wittgendorf statt. Am gleichen Tag fanden die Wahlen zum 10. Europäischen Parlament und zum Kreistag des Landkreises Görlitz statt. Die Wahlen wurden nach § 57 des Sächsischen Kommunalwahlgesetzes (KomWG) als verbundene Wahlen durchgeführt.

Am 1. September 2024 findet die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag statt.

Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Großen Kreisstadt Zittau wird in der Zeit vom 12. August 2024 bis 16. August 2024 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) im Rathaus Zittau, Markt 1, 02763 Zittau, in den Räumen der ehemaligen Tourist-Information für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 30. August 2024 (2. Tag vor der Wahl) 16:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig.

Öffnungszeiten:

Montag                        09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag                      09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                     09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag                 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag                         09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
oder nach vorheriger Vereinbarung (Tel.: 03583/752 491, E-Mail: wahlen@zittau.de)

Weitergehende Informationen zur Wahl entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen.

An dieser Stelle werden die Bekanntmachungen der Stadt Zittau zur Wahl online zur Verfügung gestellt. Folgende Bekanntmachungen hat die Stadt Zittau veröffentlicht:

In den nachfolgend genannten Wahlbezirken findet eine örtliche Verlegung der Wahllokale statt:

Zittau-Nord
Das Wahllokal wird in die Räumlichkeit des Pflegedienst Mächold, Eckartsberger Straße 20, 02763 Zittau verlegt.

Zittau-Süd
Das Wahllokal befindet sich im Erdgeschoss des Technischen Rathauses der Stadtverwaltung Zittau, Sachsenstraße 14, 02763 Zittau. Hinweis: Das Wahllokal ist nicht barrierefrei.

Zittau-West
Das Wahllokal wird in die Kindertagesstätte „Bienchen“, Alte Burgstraße 1a, 02763 Zittau verlegt. Hinweis: Das Wahllokal ist nicht barrierefrei.

Jeder Wahlberechtigte wird vor der Wahl über sein zugeordnetes Wahllokal durch die Wahlbenachrichtigung informiert.

Die Stadt Zittau sucht für die Durchführung der Wahl zum Sächsischen Landtag am 1. September 2024 engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese können in allgemeinen Wahlvorständen (in einem Wahllokal) oder in Briefwahlvorständen tätig werden.

Zu den Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gehört es unter anderem, die Wahlunterlagen auszugeben, den Betrieb in den Wahllokalen zu beaufsichtigen und schließlich die abgegebenen Stimmen auszuzählen. Für das Auszählen der Stimmen findet sich der Wahlvorstand vollständig zusammen, um das Wahlergebnis schnell und zuverlässig ermitteln zu können.

Jedes Mitglied des Wahlvorstandes erhält nach der geleisteten Wahlhilfe eine Entschädigung in Höhe von 30,00 Euro. Zusätzlich erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für jede Unterstützung an einem Wahlsonntag einen Gutschein für einen Eintritt (Tageskarte) in das Bad des Stadtbades Zittau sowie eine Eintrittskarte für die Städtischen Museen Zittau.

Interessierte Wahlberechtigte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich vorzugsweise per E-Mail an wahlen@zittau.de, telefonisch unter 03583/ 752 – 491 oder postalisch (Stadtverwaltung Zittau, Wahlen, Markt 1, 02763 Zittau) melden. Bitte geben Sie dabei an, ob Sie an beiden Wahlterminen (09. Juni 2024 und 01. September 2024) oder an einem Wahltermin mithelfen möchten.

Für die Registrierung als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer benötigen wir Ihren Vor- und Familiennamen sowie Ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse). Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich für die Wahlhelferdatei zur Bildung der Wahlvorstände für Wahlen nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung verarbeitet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Dr. Zips ,Vorsitzender Gemeindewahlausschuss 
K. Zimmermann, stellv. Vorsitzende Gemeindewahlausschuss