Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines

für die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag

am 01. September 2024

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen wollen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten unverschlüsselt übermittelt und nur vorübergehend, für die Wahlen am 01. September 2024 gespeichert werden.

Hinweise

  • Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

  • Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer postalischen Zustellung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen die Zustellung bis zu drei Tagen benötigen kann. Zudem kann eine rechtzeitige postalische Zustellung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen bei einer Beantragung nach dem 28. August 2024 nicht in jedem Fall rechtzeitig gewährleistet werden. Es wird empfohlen nach dem 28. August 2024 die Unterlagen vor Ort abzuholen.

  • Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist.
  • Anhand des Wählerverzeichnisses prüft die Stadtverwaltung, für welche Wahl Sie wahlberechtigt sind. Die entsprechenden Unterlagen werden Ihnen an die von Ihnen angegebene Adresse geschickt.

 

Antragsteller
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen

*) Diese Felder sind unbedingt auszufüllen.

Mit Absenden dieses Formulars werden die Daten Ihres Antrags per E-Mail an das Wählerlistenbüro übertragen. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie dieses Formular auch ausdrucken und per Post oder Fax an das Wählerlistenbüro senden oder persönlich beim Wählerlistenbüro einreichen.
Bitte beachten Sie bei der Online-Wahlscheinbeantragung unbedingt die Postzustellzeiten für die Übersendung der Briefwahlunterlagen.

Wählerlistenbüro
Postanschrift:
Stadtverwaltung Zittau, Wählerlistenbüro, D-02754 Zittau
Fax (03583) 752-193

Hausanschrift
Rathaus Zittau, Wählerlistenbüro, Markt 1, 02763 Zittau, in den Räumen der ehemaligen Tourist-Information

Öffnungszeiten ab Montag 05.08.2024

Montag         09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag       09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch      09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag  09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag           09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Zusätzlich: Freitag, den 30.08.2024, 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

An gesetzlichen Feiertagen ist die Gemeindebehörde geschlossen.

Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Terminvereinbarung telefonisch unter 03583 752-491 oder per E-Mail an wahlen@zittau.de