Studienzuschuss beantragen
Studierende an Zittauer Hochschuleinrichtungen können von der Stadt Zittau einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50 Euro zu den Kosten des Studiums erhalten, wenn sie am 31.12. eines Kalenderjahres mit Hauptwohnsitz in Zittau gemeldet sind. Die Zahlung des Zuschusses erfolgt jeweils im Mai des Folgejahres.
Den Zuschuss können demnach auch Studierende aus dem Ausland erhalten, da unabhängig vom Wohnort im Heimatland der erste Wohnsitz in Deutschland auch ein Hauptwohnsitz ist. Zu den Begünstigten gehören auch Studierende an den Zittauer Hochschuleinrichtungen, die bereits vor Beginn des Studiums ihren Hauptwohnsitz in Zittau hatten und zum Stichtag (31.12.) noch haben. Ein Zuzug wegen Studienbeginns ist nicht erforderlich.
- Ausfüllen eines einfachen Antragsformulars unter Angabe einer deutschen Bankverbindung für die unbare Überweisung des Zuschusses
- Beizubringende Unterlagen in Kopie: Personalausweis/Reisepass, Studierendenausweis und aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Einreichung bis spätestens 31. Januar des Folgejahres
Art der Einreichung:
- per Post an: Stadtverwaltung Zittau, Referat Gewerbe, Pass- und Meldewesen, Markt 1, 02763 Zittau,
- Einwurf in den Hausbriefkasten Franz-Könitzer-Straße 7 oder
- per Mail an meldewesen@zittau.de
- Bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben kann eine Auszahlung des Zuschusses nicht erfolgen.
- Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben aus den Artikeln 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter https://zittau.de/betroffenenauskuenfte
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Wann wird der Zuschuss gezahlt? Die Auszahlung des Zuschusses auf das angegebene Konto des Studierenden erfolgt im Mai des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die antragstellende Person am 31.12. in Zittau mit Hauptwohnsitz gemeldet war.
Es entstehen keine Gebühren.
Verwenden Sie bitte dieses Formular für die Beantragung des Studienzuschusses.