Gaststättengewerbe anzeigen

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor Beginn des Betriebes mittels einer Gewerbemeldung anzeigen (siehe Dienstleistung: Gewerbeanmeldung). 

Wenn Sie Alkohol ausschenken wollen, ist nach Erhalt Ihrer Anzeige Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit zu überprüfen. Zeitgleich mit der Anzeige müssen Sie deshalb in der Regel verschiedene Unterlagen vorlegen (siehe Formulare: Merkblatt über beizubringende Unterlagen zur Zuverlässigkeitsprüfung). 

  • Antrag auf Gewerbe-Anmeldung (GewA1) nach § 14 GewO oder § 55c GewO
  • Personalausweis bzw. Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
  • bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltstitel (ggfs. mit Zusatzblatt), der zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt bzw. Fiktionsbescheinigung
  • Auszug aus dem Handelsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister, wenn Gewerbetreibender als
    * juristische Person (z.B. GmbH, AG oder Verein)
    natürliche Person (z.B. OHG, KG, e.K.)
    in einem Register eingetragen sind
  • Übersetzung des Registerauszuges, wenn dieser in einer Fremdsprache ausgestellt ist
  • Gesellschaftsvertrag, wenn sich die juristische Person noch in Gründung befindet
  • Unterlagen zur Zuverlässigkeitsprüfung (siehe Formulare: Merkblatt über beizubringende Unterlagen zur Zuverlässigkeitsprüfung). 

Handelt es sich bei der oder dem Anzeigenden um eine juristische Person (beispielsweise AG, GmbH, e. V.), sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) mit der Anzeige vorzulegen.

22,00 € bis 112,00 €

  • Anzeigepflicht: § 14 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO) und § 2 Abs. 1 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG)
  • Überwachung: § 4 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG)
  • Kosten: 10. Sächsisches Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ); lfd. Nr. 43 Tarifstelle 1

Zuständige Stelle

Referatsleiter
Dirk Ullrich
Zimmer
214

Franz-Könitzer-Str. 7
02763 Zittau
Germany

E-Mail
gewerbe [at] zittau.de
Telefonnummer
Fax
Öffnungszeiten
Tu: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Th: 9:00-12:00, 13:30-15:00 , Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

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