Auslegung des Beschluss der polnischen Behörde zur Fortsetzung und Erweiterung des Tagebaus Turów
Seit Montag, 16.03.2020 liegt im Büro des Oberbürgermeisters für 2 Wochen der „Beschluss der polnischen Behörde zur Fortsetzung und Erweiterung des Tagebaus Turów“ öffentlich aus.
Dieser „Beschluss“ beinhaltet auch eine Art Abwägung der Stellungnahmen. Aufgrund der großen Anzahl von Stellungnahmen wird die Abwägung nicht jedem einzelnen Einwender zugestellt, sondern nur gesammelt in Form dieses „Beschlusses“ öffentlich ausgelegt. Es besteht daher ein besonderes Interesse, dass Einwender überhaupt Kenntnis von dieser öffentlichen Auslegung der Abwägung erlangen um ggf. reagieren zu können.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Einsichtnahme mit Frau Pascher: Tel. 03583 752-101 oder per E-Mail: j.pascher@zittau.de. Die Unterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.oba.sachsen.de/692.htm
Da das 182-seitige Dokument weder ein Inhaltsverzeichnis, noch Kapitel oder Überschriften enthält, möchten wir mit ein paar unverbindlichen Angaben zur Struktur des Dokuments die Orientierung erleichtern:
Beschluss mit Auflagen S. 1-10
Begründung
• Wiedergabe der Einwendungen S. 10-99
Sachdarstellungen S. 100-181, darin
• Vorhabensbeschreibung S. 101
• Grundwasser, hydrogeologisches Modell S. 105
• Hebungen / Senkungen S. 129
• Erschütterungen / Unfälle S. 132
• Auswirkungen auf Oberflächengewässer S. 132
• Luftqualität (Feinstaub) S. 139
• Lärm S. 146
• Naturschutz S. 154
• Denkmalschutz S. 167
• Abfälle S. 167
• Mikroklima S. 170
• Weitere Einzelaspekte S. 170
Rechtsbehelfsbelehrung S. 181