Corona-Notfall-Verordnung greift - Einschränkungen für das öffentliche Leben in unserer Stadt
Seit heute ist für die Menschen im Freistaat Sachsen eine Corona-Notverordnung in Kraft, die das öffentliche Leben bis voraussichtlich 12. Dezember 2021 zusätzlich einschränken wird. Die Auswirkungen für die Stadt Zittau sollen im Folgenden aufgeführt werden. Die Corona-Sonderseite auf der städtischen Webseite ist mit diesen Informationen bereits bestückt und wird laufend aktuell gehalten. Bitte verwenden Sie für die Berichterstattung den Direktlink http://bit.ly/Corona_ZI .
- Sämtliche Kultureinrichtungen der Stadt Zittau müssen schließen. Dazu zählen auch die Städtischen Museen mit den Ausstellungen des Großen und Kleinen Fastentuches. Ausnahmen gelten lediglich für die Christian-Weise-Bibliothek und den Außenbereich des Tierparks.
- Der Zittauer Weihnachtsmarkt 2021 ist abgesagt. Dennoch soll unsere Stadt auch in diesem Jahr nicht ohne weihnachtliche Atmosphäre auskommen müssen. Mehr dazu in den kommenden Tagen.
- Die Zittauer Schwimmhallen und Saunen sind geschlossen. Ausgenommen hiervon sind Angebote, die sich an Kinder bis 16 Jahre richten und medizinische Angebote.
- Die Städtischen Sportanlagen und -hallen sind für den Breitensport geschlossen. Ausgenommen sind auch hier Angebote, die sich an Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres richten sowie Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.
- In der Stadtverwaltung Zittau gilt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz, ebenso ist die Teilnahme an Stadtrats- und Gremiensitzungen für StadträtInnen, MitarbeiterInnen und Gäste nur nach Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises möglich.