Referat Pass- und Meldewesen
Momentan ist eine Vorsprache - auch zu den angegebenen Öffnungszeiten - nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dies ist erforderlich, um die Mindestabstände im Wartebereich zu gewährleisten.
Aufgrund der bürgernahen Darstellung (Öffnungszeiten) auf der Homepage werden die Fachbereiche Gewerbe und Pass- und Meldewesen getrennt dargestellt. Das Referat Gewerbe, Pass- und Meldewesen ist ein Referat des Bürgeramtes der Stadtverwaltung Zittau.
Aufgaben / Dienstleistungen:
- An-, Um- und Abmeldungen der Haupt- und Nebenwohnung
- Beantragung von Dokumenten (Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe und vorläufige Personalausweise und Reisepässe)
- Verlängerung / Aktualisierung der Kinderreisepässe (vor Ablauf der Gültigkeit)
- Melde-, Aufenthalts- und Lebensbescheinigungen
- Bestätigung von Haushaltsbescheinigungen (Kindergeldkasse, Bundeserziehungsgeld)
- Führungszeugnisse, Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für natürliche Personen)
- Auskunftsersuchen
Hinweis: Formulare sind im Formularcenter zu finden.
Welche Unterlagen müssen Sie zur Meldestelle mitbringen?
Sie benötigen immer Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass. Außerdem sollten Sie alle den aktuellen Familienstand betreffenden Urkunden bereit halten.
Gegebenenfalls:
- Geburtsurkunde/Eheurkunde
- Scheidungsurteil/Sorgerechtsurteil
- Urkunde über die gemeinsame elterliche Sorge (Sorgeerklärung)
- Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter zur Neuausstellung/Verlängerung/Aktualisierung eines Personaldokumentes für Minderjährige (zu finden im Formularcenter)
Bei Lohnsteuerangelegenheiten
wenden Sie sich bitte in jedem Fall an das Finanzamt. Die Pass- und Meldebörden sind auf Grund der Änderung der gesetzlichen Vorschriften seit 01.01.2011 nicht mehr zuständig. Von November bis Anfang Juni führt das Finanzamt Außensprechtage im Rathaus Zittau durch.
Zur Beantragung eines Dokumentes
- den Personalausweis/Reisepass
- die Geburtsurkunde/Eheurkunde
- ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
Das Dokument muss spätestens 4-5 Wochen vor dem 16. Geburtstag beantragt werden. Die Ausstellung eines Passes für Jugendliche unter 18 Jahren bedarf der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Bei Antragstellung muss ein Sorgeberechtigter anwesend sein.
Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie auf www.personalausweisportal.de
Zur Beantragung eines Kinderreisepasses
- das Kind muss bei Beantragung/Verlängerung/Aktualisierung mit anwesend sein (zur Identifikation)
- die Geburtsurkunde des Kindes
- ein aktuelles biometrisches Passbild im Format 35 x 45 mm
- die Personaldokumente der Sorgeberechtigten (Kopie)
- bei Verhinderung eines Elternteils die schriftliche Zustimmungserklärung zur Erstellung des Dokumentes
- bei nicht verheirateten Eltern und gemeinsamer Sorgeberechtigung die Sorgeerklärung
Zur Beantragung eines Führungszeugnisses / Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für natürliche Personen)
- den Personalausweis/Reisepass
- bei Behörden-Führungszeugnis (Belegart „O“) und Behörden-Gewerbezentralregisterauszug (Belegart "9") sind Anschrift des Empfängers und Verwendungszweck anzugeben
Hinweis:
- die Beantragung eines Führungszeugnisses kann nur persönlich erfolgen
- eine Online-Beantragung ist mit dem Personalausweis und eingeschalteter Online-Ausweisfunktion über das Online-Portal des Bundesamtes für Jusitz möglich
Zur Anmeldung einer Wohnung
- den Personalausweis/Reisepass
- die Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 BMG (zu finden im Formularcenter)
- bei Anmeldung durch einen Bevollmächtigten:
- das ausgefüllte und vom Vollmachtgeber persönlich unterzeichnete Anmeldeformular für den Zuzug von außerhalb bzw. Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde
- den gültigen Personalausweis und/oder Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
- die gültige und vom Vollmachtgeber unterschriebene Vollmacht