Sondergenehmigungen / Sondernutzung
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Für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf Gemeindstraßen einschließlich öffentlichen Wegen und Plätzen, speziell für Werbezwecke (Aufsteller, Werbetafeln, Infostände, Plakatierungen), Warenauslagen, Stellflächen für Sitzgelegenheiten (Gastronomie) und Fahrradständern ist das Referat Stadtordnung zuständig.
Bitte erläutern Sie bei Ihren Anfragen genau, welche Art der Sondernutzung Sie planen. Hilfreich ist immer, wenn Sie uns bei Ihrer Beantragung schon einen Entwurf oder ein Foto Ihres Vorhabens mitbringen.
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