Sondernutzungen für Baustellen (Baustelleneinrichtungen, Aufgrabungen, Gerüste, Container, Hubbühnen, Baustellenausfahrten u.a.)

Text: 

Wenn bei Bauarbeiten jeglicher Art öffentlicher Straßenraum einbezogen werden soll, ist die Anmeldung der Maßnahme bei unserer Straßenverkehrsbehörde notwendig. Hier wird gemäß der gesetzlichen Vorgaben festgesetzt, welche Maßnahmen (z.B. Beschilderung) zu treffen sind, um die Baustelle von der öffentlichen Nutzung abzugrenzen und welche Gebühren dafür erhoben werden.

Kontakt: 
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Überschrift: 
Referatsleiterin
Adresse: 
Heike Kubiak
Technisches Rathaus, Sachsenstraße 14
Zimmer 315
02763 Zittau
Deutschland
Telefon: 
03583 / 752 312
Öffnungszeiten: 
Woche

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