Studie warnt vor schweren Folgen der Erweiterung des Tagebau Turów
Zittau, 12.10.2020 --- Ein Fortführen des Tagebaues Turów (PL) in seiner geplanten Form soll deutlich größere Auswirkungen auf das Leben in der Stadt Zittau haben, als bisher durch die Betreibergesellschaft dargestellt wurde. Zu diesem Schluss kommt eine wissenschaftliche Studie, welche heute in Zittau vorgestellt wurde.
Die im Auftrag der Frank Bold Society und Greenpeace Deutschland entstandene Arbeit des Geologen Dr. habil. Ralf E. Krupp kommt zu dem Schluss, dass von den Bergbauarbeiten erhebliche Risiken für die Stadt Zittau und die umliegenden Ortschaften ausgehen werden. Neben einer zu erwartenden langwierigen Belastung mit sauren Grubenwässern stehen vor allem Grundwasserabsenkungen, Bodensenkungen im Zittauer Stadtgebiet von mehreren Zentimetern und im schlimmsten Fall ein Durchbruch der Neiße in das Tagebaugebiet in dem aktuell erarbeiteten Papier.
Oberbürgermeister Thomas Zenker hat die Studie von unabhängigen Fachleuten auf Plausibilität prüfen lassen und zeigt sich deshalb besorgt um die Zukunft Zittaus, sollte auch nur ein Teil dieser Prognosen eintreffen: „Aus Zittauer Sicht haben weder die deutschen Fachbehörden noch der polnische Betreiber bislang derart drastische Folgen im Genehmigungsverfahren diskutiert.“ Er forderte die Fachbehörden des Freistaats Sachsen dringend dazu auf, die Risiken erneut zu prüfen und ggf. nach dem Vorbild der tschechischen Seite auch rechtliche Schritte gegen das Vorhaben zu unternehmen. Schon das bisherige Genehmigungsverfahren sei nicht zufriedenstellend gewesen und es stehe in Frage, ob die gesetzlichen Anforderungen einer europäischen Umweltverträglichkeitsprüfung erfüllt seien. „Nach wie vor gilt: Wir haben nicht das Recht, unseren Nachbarn von heute auf morgen wichtige Erwerbsgrundlagen zu entziehen. Aber der Schutz unserer Stadt und Region und ihrer Bevölkerung muss selbstverständlich vollständig gewahrt bleiben.“ So Zenker zu seiner Motivation.
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen nach Artikel 26 Absatz 4 der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2010/75/EU vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) über die Entscheidung zum Antrag auf Änderung der integrierten Genehmigung des Kraftwerkes Turów zur Errichtung und zum Betrieb eines 450 MWel.-Blockes im Kraftwerk Turów in Bogatynia, Republik Polen
GZ: 44-8431/1002 vom 5. Januar 2021
Der Genehmigungsbescheid (Bescheid Nr. PZ 220.4/2020) mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung, sowie die weiteren Genehmigungen (Bescheid Nr. PZ 220/2014; Bescheid Nr. PZ 220.1/2014; Bescheid Nr. PZ 220.2/2015; Bescheid Nr. PZ 220.3/2017; Bescheid Nr. PZ 220.3/2019) auf die in der Änderungsgenehmigung Bezug genommen wird, liegen nach dieser Bekanntmachung
vom 18. Januar 2021 bis einschließlich 1. Februar 2021
für jedermann zur Einsichtnahme auf der
- Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung sowie
- auf der Internetseite UVP-Portal der Länder https://www.uvp-verbund.de/startseite
- und darüber hinaus in den folgenden Verwaltungsstandorten aus:
Stadtverwaltung Zittau, Sekretariat des Oberbürgermeisters, Markt 1, 02763 Zittau
(Dienstzeiten: montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr, dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr, donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr)
Kontakt: Tel.: 03583/7520, E-Mail: stadt@zittau.de
Gemeindeamt Hirschfelde, Rosenstraße 3, 02788 Zittau OT Hirschfelde
(Dienstzeiten: dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr)
Kontakt: Tel.: 035843/27110, E-Mail: stadt@zittau.de
Auf Grund der aktuellen Covid-19-Pandemie wird empfohlen, die Einsichtnahme in die Bescheide – soweit wie möglich – auf elektronischem Weg wahrzunehmen. Für die Einsichtnahme in die ausgelegten Bescheide in den Behördenräumen wird empfohlen, einen Termin unter den oben genannten Telefonnummern bzw. per E-Mail zu vereinbaren.
Widersprüche gegen diese Entscheidung können die deutsche Öffentlichkeit und die anerkannten Naturschutzvereinigungen in deutscher Sprache
vom 18. Januar 2021 bis einschließlich 15. Februar 2021
schriftlich beim Generaldirektor für Umweltschutz in Warschau mit folgender Adresse einlegen:
Generaldirektion Umweltschutz
(Generalna Dyrekcja Ochrony ÿrodowiska)
ul. Wawelska 52/54
00-922 Warszawa
Polen
Die Studie steht hier zum Download zur Verfügung: