Sondernutzung für Werbezwecke, Warenauslagen, Stellflächen für Sitzgelegenheiten und Fahrradständer beantragen

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus, also nicht verkehrsüblich, genutzt wird.
Für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf Gemeindestraßen einschließlich öffentlichen Wegen und Plätzen, speziell für Werbezwecke (Aufsteller, Werbetafeln, Infostände, Plakatierungen), Warenauslagen, Stellflächen für Sitzgelegenheiten (Gastronomie) und Fahrradständern ist das Referat Stadtordnung zuständig.
Gemäß Sächsischem Straßengesetz und der Sondernutzungssatzung der Stadt Zittau gelten Plakatierungen an Lichtmasten im öffentlichen Verkehrsraum als Sondernutzungen und sind schriftlich zu beantragen.

Plakate dienen als Werbemittel für Veranstaltungen oder zeitlich begrenzte Aktionen. Sie dürfen in der Regel nicht als Wegweiser oder Firmenschild fungieren.

Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 18 Sächsisches Straßengesetz (Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund) z.B. für

durch das Referat Stadtordnung:
  • Werbeständer
  • Warenauslagen
  • Aufstellung von Tischen und Stühlen (Freiluftgastronomie)
  • Aufstellung von Infoständen
  • Werbeplakatierung
  • Wahlwerbung
  • Verkaufsstände
Verantwortliche Mitarbeiterin

Frederike Richter
Zimmer 205

Franz-Könitzer-Str. 7
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail                      stadtordnung@zittau.de
Telefonnummer    03583 752 451
Fax                           03583 752 434

  • Antrag auf Sondernutzung

Direkter Ansprechpartner:

Frederike Richter
Zimmer 205
Franz-Könitzer-Straße 7
02763 Zittau

E-Mail: stadtordnung@zittau.de
Telefon: 03583 752-451
Fax: 02583 752-434

Zuständige Stelle

Amtsleiterin
Denise Gührig
Zimmer
210

Franz-Könitzer-Str. 7
02763 Zittau
Niemcy

E-Mail
d.guehrig [at] zittau.de
Telefonnummer
Fax
Weitere Kontaktiermöglichkeit
Email stadtordnung@zittau.de