Wohnungslosenunterkunft finden

Als wohnungslos werden Menschen bezeichnet, die keinen vertraglich abgesicherten Wohnraum haben. Sie leben in Heimen, Notübernachtungen, Asylen, Frauenhäusern oder sind vorübergehend bei Verwandten oder Freunden untergekommen. Wohnungslose Menschen bemühen sich oft, nicht als solche erkannt zu werden. Daher ist Wohnungslosigkeit im Straßenbild oft unsichtbar.

Die Stadt Zittau hält für die Unterbringung von Wohnungslosen Notunterkünfte bereit.

Direkter Ansprechpartner: Herr Köhler
Telefon: +49 3583 752-215
E-Mail: j.koehler@zittau.de

Über die ordnungsrechtliche Unterbringung wird fallbezogen entschieden. Eine persönliche Vorsprache betroffener Zittauer Bürgerinnen und Bürger ist erforderlich. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Kündigungsschreiben
  • Nachweis über Mietzahlungen
  • Einkommensnachweis
  • Personalausweis/Pass

Das Angebot der Obdachlosenunterkunft gilt nur für ortsansässige, volljährige Personen.

Die Unterkunft ist gebührenpflichtig nach der Gebührenordnung der Großen Kreisstadt Zittau

Die Formulare erhalten Sie im Referat für Soziale Angelegenheiten während der Sprechzeiten.

Zuständige Stelle

Referatsleiterin
Frau Femmer

Jugendhaus "Villa"
Hochwaldstraße 21b
02763 Zittau
Niemcy

E-Mail
soziales [at] zittau.de
Telefonnummer
Fax
Öffnungszeiten
Wt.: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Cz.: 9:00-12:00, 13:30-15:00 , Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung