Lotterien (kleine) und Ausspielungen anzeigen

Wenn Sie eine Kleine Lotterie (Geldgewinne) oder eine Ausspielung/Tombola (Sachgewinne) durchführen wollen, müssen Sie diese mindestens fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung anzeigen. Dabei gilt die Allgemeine Erlaubnis der Landesdirektion Sachsen für Kleine Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Sachsen (AELott) in der jeweils gültigen Fassung. Diese finden Sie auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter dem Punkt Lotterien: www.lds.sachsen.de/gluecksspiel.

Sollte das Spielkapital über 1.000 Euro liegen, ist auch eine Meldung beim zuständigen Finanzamt Chemnitz-Mitte notwendig.

Die AELott für Kleine Lotterien und Ausspielungen gilt für folgende Veranstalter:
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • gewerkschaftliche Organisationen
  • Organisationen von politischen Parteien und Kirchgemeinden der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften
  • Rechtsfähige, anerkannt gemeinnützige, mildtätige oder karitative Vereine und weitere Vereinigungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz
  • Wirtschaftsunternehmen und Gewerbetreibende an ihrem Sitz oder dem Sitz von Zweigstellen
 Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
  • Die Lotterie/Ausspielung erstreckt sich nicht über das Gebiet der Stadt Dresden hinaus
  • Der Losverkauf dauert maximal drei Monate
  • Der Wert eines Gewinns muss mindestens dem Einsatz (Preis des Loses) entsprechen
  • Das Spielkapital (Gesamtanzahl der Lose x Einzelpreis) beträgt höchstens 40.000 Euro
  • Der Wert aller Gewinne (Gewinnsumme) entspricht mindestens 25 Prozent des Spielkapitals
  • Der Reinertrag (Verkaufserlös abzüglich der Kosten) beträgt mindestens ein Drittel des Spielkapitals
  • Mindestens 30 Prozent des Reinertrages werden ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke im Freistaat Sachsen

Hinweis: Für eine Lotterie, welche mindestens eine dieser Sachvoraussetzungen der AELott nicht erfüllt, benötigen Sie eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Der Erlaubnisantrag ist an die Landesdirektion Sachsen zu richten. Näheres finden Sie dazu unter dem Punkt Lotterien auf www.lds.sachsen.de/gluecksspiel.

  • Anzeige-Formular vollständig ausgefüllt
  • Gewinnplan: Auflistung aller Gewinne mit Wertangaben gegliedert nach gekauften und gespendeten Gewinnen (siehe Formulare: Gewinnplan Lotterie und Ausspielung) 
  • Nachweis über die Gemeinnützigkeit: letzter Freistellungsbescheid des Finanzamtes

Über die Durchführung der Lotterie oder Ausspielung und die Verwendung des Reinertrages müssen Sie eine Abrechnung fertigen (siehe Formulare: Abrechnung Lotterie und Ausspielung). Diese muss vom Verantwortlichen unterzeichnet werden und auf Verlangen dem Referat Gewerbe, Pass- und Meldewesen vorgelegt werden.

Die Abrechnung muss enthalten:

  • das vereinnahmte Spielkapital,
  • die Art und Höhe der lotteriebedingten Kosten sowie
  • den Reinertrag und seine Verwendung.

Was gilt es noch zu beachten:

  • Nicht verkaufte Lose (Restlose) müssen Sie dem Referat Gewerbe, Pass- und Meldewesen zur Zählung und Vernichtung übergeben.
  • Prämien- oder Schlussziehungen sind unzulässig, wenn Lose ausgegeben werden, die den sofortigen Gewinnentscheid enthalten.
  • Verkaufsstaffelungen und Mengenrabatte beim Losverkauf sind unzulässig.
  • Die Lotterieveranstaltung darf den Erfordernissen des Jugendschutzes nicht zuwiderlaufen. Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig.

0,00 €

Für die Durchführung von Kleinen Lotterien und Ausspielungen nutzen Sie bitte folgende Formulare.

Zuständige Stelle

Referatsleiter
Dirk Ullrich
Zimmer
214

Franz-Könitzer-Str. 7
02763 Zittau
Niemcy

E-Mail
gewerbe [at] zittau.de
Telefonnummer
Fax
Öffnungszeiten
Wt.: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Cz.: 9:00-12:00, 13:30-15:00 , Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

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