Bauvorhaben
Ort: Südstraße in 02763 Zittau
Bauzeit: März 2026 – Mai 2028
Kosten: 3.200.000,00 €
Kurzbeschreibung Straßenbau
Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Südstraße als Teil der Staatsstraße 132 in Zittau. Der zu erneuernde Abschnitte erstreckt sich vom Knoten Sachsen-/Ziegelstraße bis zum Knoten Schliebenstraße.
Innerhalb des vorgenannten Abschnittes liegt der Knotenpunkt Schrammstraße. Dieser ist aktuell als lichtsignalgeregelte Kreuzung ausgebaut. Dieser Knotenpunkt wird in einen kleinen Kreisverkehr umgebaut.
Entlang der Südstraße werden Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn angelegt. Darüber hinaus werden beidseitig Parkstreifen und Gehwege hergestellt.
Zwischen der Sachsenstraße und der Schrammstraße befindet sich eine Bushaltestelle am östlichen Fahrbahnrand, welche im Zuge der Maßnahme barrierefrei gestaltet und mit einem Fahrgastunterstand ausgestattet wird.
Die Straßenbeleuchtungsanlage wird ebenfalls erneuert und auf moderne LED-Beleuchtung umgerüstet und an die neue Bordlinie angepasst.
Im Zuge dieser Straßenbaumaßnahme werden durch die Stadtwerke Zittau in großem Umfang verschiedene Versorgungsleitungen erneuert beziehungsweise neu verlegt. Dies betrifft:
-
Stromversorgung
-
Fernmeldeleitungen
-
Trinkwasserversorgung
-
Gasversorgung
-
Abwasserentsorgung
Art und Umfang:
Fahrbahn:
- Fahrbahn aus Asphaltbefestigung
- Bordanschlag 10 cm
Gehwege:
- Betonpflasterdecke, Rechteckformat
- Anordnung von Überquerungsstellen für Fußgänger für Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte
Ausstattung Bushaltestelle:
- Bussteiglänge 12 m mit Einstiegshöhe 21 cm
- Fahrgastunterstand mit Sitzbank und Abfallbehälter
Die Baumaßnahme ist eine Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Freistaat Sachsen vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen und der Großen Kreisstadt Zittau.
„Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes“
Ort: Eckartsberger Straße, in 02763 Zittau
Bauzeit: Juli 2025 bis August 2026
Kosten: 2.345.000,00 €
Kurzbeschreibung Straßenbau
Die Baumaßnahme beginnt nach dem Knoten Clara-Zetkin-Straße und endet nach der Einmündung Kleiststraße (Ende Bebauung).
Die gewählte Bordführung orientiert sich aufgrund der vorgegebenen Begrenzung durch die beidseitige Bebauung über weite Teile am Bestand. Grundlegende Änderungen der Verkehrsbeziehungen sind nicht geplant.
Vorgesehen ist die Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege der Eckartsberger Straße. Um den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern mit motorischen und/oder sensorischen Einschränkungen Rechnung zu tragen, werden im Bereich der Einmündungen die Querungsstellen für die Fußgänger barrierefrei gestaltet, das heißt mit farblich abgesetzten, strukturierten Platten, sogenannten Bodenindikatoren, ausgestattet.
Parken im Bereich der Eckartsberger Straße ist wie im Bestand wechselseitig möglich. Die Regelung erfolgt durch eine Beschilderung. Des Weiteren erfolgt eine Neuordnung des Angebotes für den ruhenden Verkehr in der Gutenbergstraße (westlicher Anschluss) und Kleiststraße.
Zur Erhöhung der Attraktivität des Straßenraumes sind im Bereich der Gutenbergstraße, der Kleiststraße und entlang der Eckartsberger Straße (nach der Kleiststraße) mehrere Bäume als Straßenbegleitgrün vorgesehen.
Die Straßenbeleuchtungsanlage wird ebenfalls erneuert und auf moderne, insektenfreundliche LED-Beleuchtung umgerüstet und an die neue Bordlinie angepasst.
Im Zuge dieser Straßenbaumaßnahme werden durch die Stadtwerke Zittau in großem Umfang verschiedene Versorgungsleitungen erneuert beziehungsweise neu verlegt. Dies betrifft:
- Stromversorgung
- Fernmeldeleitungen
- Trinkwasserversorgung
- Abwasserentsorgung
Art und Umfang:
Ausbauquerschnitte
- Eckartsberger Straße
Straßenbreite: 6,50 m
Gehwegbreite: 2,30 m bis 3,00 m - Gutenbergstraße (West)
Straßenbreite: 7,30 m (inkl. Längsparkplätze)
Gehwegbreite: 2,50 m
Parken quer: 5,20 m - Kleiststraße
Straßenbreite: 5,60 m
Parken quer: 5,20 m
Oberflächen
Fahrbahn:
- Fahrbahn aus Asphaltbefestigung
- Bordanschlag 10 cm
Gehwege:
- Betonpflasterdecke, Rechteckformat
- Anordnung von Überquerungsstellen für Fußgänger, für Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte
„Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes“