Förderung kleiner Unternehmen (KU)

Die Stadt Zittau erhält Zuwendungen des Freistaates Sachsen aus Mitteln des EFRE-Programms „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung“. Mit dem Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021–2027“ unterstützt der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereits in der vierten Förderperiode die sächsischen Städte und Gemeinden bei der Überwindung von strukturellen Defiziten und der Sicherung der Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit. Die Zuwendungen kann die Stadt Zittau anteilig zur Investitionsförderung von lokal agierenden Klein- und Kleinstunternehmen in festgelegten Fördergebieten einsetzen.

Auf Grundlage der EU-Rahmenrichtlinie hat der Zittauer Stadtrat eine KU-Förderrichtlinie zur Investitionsförderung von kleinen Unternehmen für die Stadt beschlossen. Damit ist es der Stadt in verschiedenen Handlungsfeldern möglich durch Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung geeignete Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung im bestätigten Stadtgebiet zu schaffen. Die geförderten Vorhaben sollen zur Belebung von Wirtschaft und Geschäftsumfeld in den geförderten Stadtquartieren beitragen. Bis Ende 2026 stehen Mittel in Höhe von 500.000€ zur Verfügung.

Ziele der Richtlinie im Fördergebiet:

  1. Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten,
  2. die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von Betrieben und Betriebsstätten zu stärken,
  3. die Investitionstätigkeit von Betrieben und Betriebsstätten zu verbessern,
  4. das Unternehmertum zu stärken
  5. Erhöhung der Lebens- und Aufenthaltsqualität durch bedarfsgerechte und attraktive Angebotsstrukturen im Handels- und Dienstleistungsbereich sowie der Gastronomie,
  6. Umsetzung von unternehmerischen Maßnahmen zur Steigerung der innerbetrieblichen Effektivität, Qualität sowie dem Umweltschutz,
  7. Abbau und Wiederbelebung von bestehenden Leerständen.

Die Zuwendungen sollen den Unternehmen im Programmgebiet Anreize zur Ansiedlung (Existenzgründung), Sicherung bzw. Erweiterung ihres Standortes sowie zur Verlagerung innerhalb des Programmgebietes bzw. in das Programmgebiet bieten. Externen Ansiedlungsinteressenten soll ein Anreiz geboten werden, sich im Programmgebiet niederzulassen (Stärkung der lokalen Ökonomie).

Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.

1. Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Stadt Zittau fördert Investitionen von Kleinst- und Kleinunternehmen im EFRE-Programmgebiet mit einer Zuwendung von mindestens 2.000€ bis maximal 50.000€. Das Programm bietet finanzielle Unterstützung von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten für Investitionen in Ihr Unternehmen. Bis zum 31.12.2026 können Anträge an die Stadt Zittau gestellt werden.

Zuwendungsfähig sind Kosten für Investitionen in eine Betriebsstätte im Fördergebiet, wenn sie vom Zuwendungsempfänger getragen und nachgewiesen werden, sie zur Durchführung des Vorhabens notwendig und angemessen sind und das Vorhaben den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht.

Nicht zuwendungsfähige Kosten sind:

  1. Kosten für Erwerb von Infrastruktur; Grundstücken und Immobilien,
  2. Geldbeschaffungskosten und Zinsen,
  3. Erhaltungsaufwendungen, die den Unterhaltungs- und Instandhaltungspflichten des Unternehmers als Nutzer oder Eigentümers obliegen und über eine substanzielle Erneuerung nicht herausgehen,
  4. Kosten für die Anschaffung und Herstellung von Personenkraftwagen,
  5. Umsatzsteuerbeiträge, die nach § UStG in der jeweils geltenden Fassung, als Vorsteuer abziehbar sind,
  6. Abschreibung von Sachlagen,
  7. Reisekosten,
  8. Verbrauchsmaterialien.

Die Wirtschaftsgüter, die nach dieser Richtlinie gefördert werden, müssen nach Abschluss des Vorhabens innerhalb der Zweckbindungsfrist in der geförderten Betriebsstätte verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleiche oder höherwertige Güter ersetzt. Die Ersetzung ist nicht förderfähig. Die Zweckbindungsfrist für den gewährten Zuschuss ist mit 5 Jahren festgelegt. Sie beginnt mit Ablauf des Bewilligungszeitraums.

2. Voraussetzungen:

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Gefördertes Vorhaben muss die Voraussetzungen der Verordnung Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 ("De-minimis"-Beihilfen)
  • Sitz des Unternehmens bzw. der zu fördernden Betriebsstätte in der EFRE-Förderkulisse von Zittau (siehe Grafik) oder aber die bestehende Absicht in dieser Förderkulisse eine Betriebsstätte zu unterhalten
  • Kleine Unternehmen gemäß EU Definition mit weniger als 50 beschäftigten Personen und einem Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz von weniger als 10 Mio. EUR.
  • Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung der Beihilfe noch nicht begonnen worden sein. (Ausnahmen hierzu: förderungsschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist vorher bei der Stadt Zittau zu beantragen und von dieser zu gewähren)
  • Gesamtfinanzierung muss nachweislich gesichert sein
  • Das Vorhaben darf nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) förderfähig sein.
  • Gegen das Vorhaben dürfen keine öffentlich-rechtlichen Bedenken, insbesondere in planungsrechtlicher, raumordnerischer, städtebaulicher und umweltschutzrechtlicher Hinsicht bestehen.

HINWEIS: Grundsätzlich ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen aus bestimmten Branchen (siehe Förderrichtlinie Punkt 3.2 Ausschlussregelung).

Bei Interesse an der Förderung empfehlen wir Ihnen Kontakt mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Zittau aufzunehmen und sich im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs über Details und zum allgemeinen Vorgehen zu informieren.

Ansprechpartner: Herr Dominik Müller, Mitarbeiter Wirtschaftsförderung, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@zittau.de, Tel. 03583/752 166

 

Kleine Unternehmen sind nach EU-Definition Betriebe, die

  • weniger als 50 Mitarbeiter
  • und entweder
    • einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. EUR
      oder
    • eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben.

Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreiten.

Für die Berechnung der Schwellenwerte gilt ein differenziertes Berechnungsmodell je nach Unternehmenstyp. Nach der zunehmenden Verflechtung des Unternehmens mit anderen Unternehmen unterscheidet man eigenständige Unternehmen, Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen. In den Antragsunterlagen wird das abgefragt.

  • Theile & Wagner GmbH & Co. KG für die Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage am Standort Reichenberger Str. 11: 5.813,00 € bewilligte Zuwendung
  • Cavallino für die Anschaffung einer Softeismaschine: 6.336,00 € bewilligte Zuwendung
  • La Casa Vecchia für den Umbau Terrasse und Biergarten: 6.340,00 € bewilligte Zuwendung
  • Hotel Dresdner Hof Zittau GmbH für die Ausstattung eines neuen Stadthotels am Standort Albertstr. 6: 50.000,00 € bewilligte Zuwendung
  • Intersport Kunick für die Modernisierung des Sporthauses: 50.000,00 € bewilligte Zuwendung
  • Lust Bäckerei & Café e.K. für die Klimatisierung des Gastraumes am Standort Markt 6: 4.781,32 € bewilligte Zuwendung
  • Hals-über-Krusekopf GmbH für die Modernisierung des Ladengeschäfts Blumen am Rathaus: 23.070,53 € bewilligte Zuwendung
  • Uhreninsel Zittau für Investitionen am neuen Standort Reichenberger Str. 4: 6.034,30 € bewilligte Zuwendung
  • Lichtstark Veranstaltungstechnik für Investitionen in neue Beleuchtungstechnik: 40.264,03 € bewilligte Zuwendung
  • Orthopädieschuhtechnik Kittel für die Anschaffung einer elektronischen Fuß- und Ganganalyse : 3845,10 € bewilligte Zuwendung
  • Foto-Service Jens Böhme für die Anschaffung neuer Licht- und  Aufnahmetechnik, Ateliergestaltung: 4.885,14 € bewilligte Zuwendung
  • FG-Moden für Investitionen in die Neugestaltung und Renovierung des Verkaufsraumes: 3.000,00 € bewilligte Zuwendung
  • Zahnarztpraxis Slansky für Investitionen in die Ausstattung eines zusätzlichen Behandlungszimmers: 50.000,00 bewilligte Zuwendung
  • JJ-Bikes für Investitionen in die Geschäftserweiterung durch Umzug ins Objekt Markt 17/19: 11.226,07 € bewilligte Zuwendung
  • Aurelie. Regional, unverpackt, frisch für Investitionen in Ladeneinrichtungen und -ausstattungen: 8.118,50 € bewilligte Zuwendung
  • Lust Bäckerei & Café GmbH & Co. KG für Investitionen in die Verschattung der Außengastronomie: 2.446,75 € bewilligte Zuwendung
  • Optik Dreßler für Investitionen in Ladenbau und Beleuchtung: 21.558,88 € bewilligte Zuwendung
  • Bäckerei Schedel GbR für Investitionen in eine neue Beleuchtung: 6.383,78 € bewilligte Zuwendung
  • Reformhaus Paul für Investitionen in das Facelifting des Ladengeschäftes: 5.248,96 € bewilligte Zuwendung
  • Pizzeria Franko für Investitionen in eine Außenterasse mit Bestuhlung: 11.231,86 € bewilligte Zuwendung
  • Hairgalery Froneberg für Investition in die Standortsicherung Innenstadt : 14.272,42 € bewilligte Zuwendung
  • Matthausch Elektrotechnik für Investition in eine Hubarbeitsbühne: 45.200 € bewilligte Zuwendung
  • Tina Hentschel für Investition in die Eröffnung eines Büros für Familienrecht und Meditation: 3.304,80 € bewilligte Zuwendung
  • Wirtshaus "Zum Alten Sack" für Investition in den Neubau des Kühlhauses: 2.656,00 € bewilligte Zuwendung
  • Bau Planung Risch Ingenieurgesellschaft mbH für Investition in eine Büroklimatisierung6.285,93 € bewilligte Zuwendung
  • Zittauer Hof für Renovierung der Hotelzimmer und Austausch der Betten: 2.523,44 € bewilligte Zuwendung
  • Studio H2O für Modernisierung Friseursalon: 6.391,52 € bewilligte Zuwendung
  • Salon Besser  für Modernisierung des Friseursalons: 4.576,74 € bewilligte Zuwendung
  • Wirtshaus „Dornspachhaus" für Modernisierung Kühltechnik und Spülmaschine: 6.280,80 € bewilligte Zuwendung
  • Blueberry PhotoArt für Neueröffnung Fotostudio: 4.974,62 € bewilligte Zuwendung
  • Salzhausblick Ferienwohnungen für Renovierung, Modernisierung und Einrichtung mehrerer Ferienwohnungen: 48.642,87 € bewilligte Zuwendung
  • BIOase C. und A. Hieke GbR für Erneuerung technische Infrastruktur und Marketing: 6.212,41 € bewilligte Zuwendung
  • Foto Pasja für Erweiterung und Modernisierung des Fotostudios: 12.357,69 € bewilligte Zuwendung
  • hauptmann architektur für die Existenzgründung: Erstausstattung EDV sowie Möblierung des Architekturbüros: 5.111,02  € bewilligte Zuwendung
  • Hotel Zittauer Hof für die Neuanschaffung Kassensystem inkl. EDV, Erweiterung der Küchenausstattung: 2.486,20 € bewilligte Zuwendung
  • Schleiferei Steffen Bartsch für die Modernisierung und energetische Verbesserung: 9.504,40 € bewilligte Zuwendung
  • Kosmetik Claudia Adamczik für die Erneuerung der Geschäftsausstattung: 4.210,00 € bewilligte Zuwendung
  • Schuhhaus Kellner für die Modernisierung und Erweiterung des Einzelhandels (Schuhgeschäft): 49.800,00 € bewilligte Zuwendung
  • Winkel´s Boutique, Inh. Kerstin Winkel für  die Investition in Ladeneinrichtung und -ausstattungen: 11.345,20 € bewilligte Zuwendung