Ausschreibungen nach VOB / VOL / VgV

Die öffentlichen Ausschreibungen und die öffentlichen Teilnahmewettbewerbe für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie die Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung für freiberufliche Leistungen der Stadtverwaltung Zittau finden Sie auf www.eVergabe.de.

zur Zeit keine

Nachbekanntmachung nach Beschränkter Ausschreibung gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A

a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers:
Stadtverwaltung Zittau, Bauamt, Referat Tiefbau, Sachsenstraße 14, 02763 Zittau, (0 35 83) 75 23 52, (0 35 83) 75 23 68, m.steudtner@zittau.de

b) Name des beauftragten Unternehmens:
Kirschner Bauhandwerk e. K.
Südstraße 4
02763 Zittau

c) Gewähltes Vergabeverfahren:
Freihändige Vergabe

d) Art und Umfang der Leistung:
Instandsetzung des Überbaus an der Brücke im Zuge der Hauptstraße 170 - 174 im Zittauer Ortsteil Wittgendorf

e) Zeitraum der Leistungserbringung: 02.10.2023 - 29.03.2024

Beginn der Bekanntmachungsdauer: 05.10.2023

Ende der Bekanntmachungsdauer: 04.04.2024

Die Große Kreisstadt Zittau nutzt für Ausschreibungen von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen die Vergabeplattform eVergabe.de. Auf dieser Plattform werden ein Großteil der Ausschreibungen veröffentlicht und die zugehörigen Vergabeunterlagen bereitgestellt. Die Nutzung der Vergabeplattform eVergabe.de bietet zudem eine Voraussetzung für die vollständige elektronische Abwicklung des Vergabevorgangs einschließlich der Abgabe elektronischer Angebote bei der Großen Kreisstadt Zittau. In speziellen Einzelfällen erfolgt alternativ eine Veröffentlichung der Ausschreibungen und die Bereitstellung von Vergabeunterlagen über die Internet-Seite der Stadt.

Mit der Nutzung der Software ist auch die Dienstleistung „Versand der Vergabeunterlagen“ verbunden, welche von der eVergabe.de GmbH übernommen wird. Deshalb sind die Vergabeunterlagen bei öffentlichen Ausschreibungen sowie bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben mit vorherigem öffentlichem Teilnahmewettbewerb, welche auf der Vergabeplattform veröffentlicht worden sind, ausschließlich über die eVergabe.de GmbH zu bestellen, zu bezahlen und zu beziehen. Dies geschieht in elektronischer Form.

Bei EU-Ausschreibungen ist über die Vergabeplattform www.eVergabe.de der unentgeltliche, uneingeschränkte, vollständige und direkte Abruf der Vergabeunterlagen in elektronischer Form möglich.

Weitere Informationen zur Durchführung von Ausschreibungen in Sachsen erhalten Sie über die Vergabeplattform www.eVergabe.de.

Auskünfte zum Vorgenannten erteilt der Bereich Vergabe/ Abwasser des Bauamtes unter den Rufnummern (03583) 752316 und 752331 oder nach Kontaktaufnahme über die E-Mail-Adresse vergabebuero@zittau.de.

Nach § 81 der Vergabeverordnung (VgV) ist die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren einschließlich der elektronischen Angebotsabgabe bei der Überschreitung der EU-Schwellenwerte für Beschaffungsstellen, die nicht als zentrale Beschaffungsstellen auftreten, ab dem 18.10.2018 verpflichtend.

Nach § 38 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), welche für die Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte anzuwenden ist, ist die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) ausschließlich die elektronische Kommunikation anzuwenden. Es gibt davon noch einige Ausnahmen, die im Vergabevermerk aber schlüssig dokumentiert werden müssen. In Sachsen ist die UVgO noch nicht in Kraft getreten, da dafür das Sächsische Vergabegesetz (SächsVergabeG) geändert werden muss und dies bisher noch nicht geschehen ist. Damit gilt ich Sachsen weiterhin die VOL/A, welche eine elektronische Kommunikation für die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten noch nicht vorschreibt. Es ist aber damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren die Novellierung des SächsVergabeG vollzogen wird.

Unter diesen Umständen sieht sich auch die Stadtverwaltung Zittau nunmehr in der Pflicht, in stärkerem Umfang elektronische Angebote bei Ausschreibungen zuzulassen.

Den am Vergabeprozess Beteiligten auf der Auftraggeber- sowie auf der Bewerber- und der Bieterseite muss der Übergang zu elektronischen Vergabeverfahren erleichtert werden. Außerdem soll ein harter Umbruch der bisherigen Ausschreibungspraxis vermieden werden.

Aus diesem Grund wird bei der Stadtverwaltung Zittau mit der freiwilligen Zulassung von elektronischen Angeboten für Ausschreibungen ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) begonnen, welche nach dem 28.02.2022 in Gang gesetzt werden und bei denen eine elektronische Kommunikation für die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten vom Gesetzgeber noch nicht vorgeschrieben ist. Weiterhin wird für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2023 für derartige Ausschreibungen die Einreichung sowohl von elektronischen als auch von Papierangeboten (natürlich nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen) möglich sein.

Die Stadtverwaltung Zittau beabsichtigt zudem, für Ausschreibungen mit einem Auftragswert unter 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) dauerhaft die Abgabe von Papierangeboten zuzulassen, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies dann noch gestatten.

Auskünfte zum Vorgenannten erteilt der Bereich Vergabe/ Abwasser des Bauamtes unter den Rufnummern (03583) 752316 und 752331 oder nach Kontaktaufnahme über die E-Mail-Adresse vergabebuero@zittau.de.

Vergabebüro

Matthias Stegmann
Technisches Rathaus, Sachsenstraße 14
Zimmer 204
02763 Zittau

Telefon: +49 3583 / 752-316
E-Mail: m.stegmann@zittau.de
vergabebuero@zittau.de