Soziale Angelegenheiten
In verschiedensten Lebenssituationen werden Informationen und Auskünfte zur Bewältigung von Schwierigkeiten benötigt. Wir bemühen uns auf viele Fragen der sozialen Sicherung Antworten zu geben und/oder Ihnen Ansprechpartner/-innen zu vermitteln. Einen ersten Überblick zu den sozialen Leistungen in Zittau finden Sie auf diesen Seiten.
Zu den Aufgaben des Referates Soziale Angelegenheiten gehören:
Anträge für Sozialhilfe werden bearbeitet durch:
Landratsamt Görlitz
Außenstelle Zittau
Hochwaldstraße 29
02763 Zittau
Weitere und ausführliche Informationen erteilt:
Sozialamt Landkreis Görlitz
Die Anträge erhalten Sie unter: Formulare Sozialamt (Landkreis Görlitz)
Sozialpass der Stadt Zittau
Seit 01.09.2016 händigt die Stadt Zittau an hilfebedürftige Bürgerinnen und Bürger Sozialpässe aus. Empfangende von Sozialleistungen können sich diesen auf Antrag im Referat Soziale Angelegenheiten ausstellen lassen.
Der Sozialpass weist die Inhaber als Leistungsbeziehende von Sozialleistungen aus und erleichtert die Inanspruchnahme von Ermäßigungen verschiedener Einrichtungen.
Antrag
Der Antrag kann gestellt werden, wenn betroffene Zittauer folgende wiederkehrende/laufende Sozialleistungen empfangen:
- Grundsicherung nach SGB II
- Grundsicherung nach SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag nach BKGG
- Erstattungen der Elternbeiträge nach §15 Abs.5 SächsKitaG
- AsylbLG
Mitzubringen sind der Personalausweis oder Reisepass und der begründende Bescheid im Original.
Antrag auf Ausstellung eines Sozialpasses (Dieser Antrag unterliegt der Prüfung des Referates Soziale Angelegenheiten und ist ausgefüllt, mit allen angeführten Nachweisen vorzulegen!)
Ansprechpartner: Herr Engelbrecht
Telefon: +49 3583 752-214
E-Mail: h.engelbrecht@zittau.de
Auf Antrag des behinderten Menschen stellt das Landratsamt Görlitz als zuständige Behörde das Vorliegen einer Behinderung und den Grad einer Behinderung (GdB) fest und erteilt auf Grundlage § 69 SGB IX einen Schwerbehindertenausweis. Es können zusätzliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen festgestellt werden.
Alle Anträge müssen gestellt werden an:
Landratsamt Görlitz
SG Schwerbehindertenrecht/Landesblindengesetz
Außenstelle Zittau
Hochwaldstraße 29, 02763 Zittau
Weitere Informationen über
- Grad der Behinderung (GdB)
- Erteilung von Merkzeichen
- Kfz-Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung (KraftStG)
- Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Beiblatt mit Wertmarke(SGB IX)
- Parkerleichterungen (StVO)
- Gleichstellung
- Integrationsamt
finden Sie ausführlich unter: amt24.sachsen.de
Formulare:
- Schwerbehindertenrecht/Landesblindengesetz (Landkreis Görlitz)
Anträge für Parkerleichterungen sind im Referat Soziale Angelegenheiten und Referat Straßenverkehrsbehörde erhältlich. Wir empfehlen eine persönliche oder vorab telefonische Absprache mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter, um die Möglichkeiten einer Berechtigung zu besprechen.
Seit 01. Januar 2013 wird für jede Wohnung in Deutschland ein Rundfunkbeitrag erhoben. (gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV))
Antrag
Unter bestimmten Voraussetzungen können Bürgerinnen und Bürger einen Antrag auf Befreiung bzw. Antrag auf Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht stellen. Diese sind u.a.
- Empfang von Sozialleistungen
- Ausbildungsförderung
- Gesundheitliche Einschränkungen.
Dem Beitragsservice sind Änderungen wegen Umzug, Heimaufnahme, Änderung der Bankverbindung u.a. mitzuteilen.
Die entsprechenden Anträge hält das Referat Soziale Angelegenheiten für Sie bereit. Sie können die ausgefüllten Anträge persönlich an den Beitragsservice schicken oder bei uns zur Weitergabe an den Beitragsservice wieder abgeben.
Ansprechpartner: Herr Engelbrecht
Telefon: +49 3583 752-214
E-Mail: h.engelbrecht@zittau.de
Weitere Hinweise:
Wer über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag verfügt, kann bei der Telekom für den Festnetzanschluss Antrag auf Sozialtarif stellen.
Wohngeld unterstützt einkommensschwache Mieter von Wohnungen und Inhaber von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die angemessenen Wohnkosten selbst zu tragen.
Antrag
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Antragsformulare auf Mietzuschuss und Lastenzuschuss hält die Wohngeldbehörde für Zittauer Einwohnerinnen und Einwohner bereit bzw. ist der Antrag auch unter Dienstleistungen zu finden.
Wohngeld ist abhängig von
- der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- der monatlichen Bruttokaltmiete bzw. der Belastung für das Wohneigentum,
- dem Einkommen des Haushaltes.
Gesetzliche Grundlage bildet das Wohngeldgesetz (WoGG). Ausführungen dazu finden Sie unter
Kontakt
Telefon: +49 3583 752-241
Telefon: +49 3583 752-239
E-Mail: wohngeld@zittau.de
Sprechzeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
Freitag geschlossen
Die Wohngeldstelle ist aus innerbetrieblichen Gründen bis auf weiteres montags, mittwochs und freitags für den Publikumsverkehr geschlossen. Wir bitten um Verständnis.
Weitere Hinweise: Für Kinder, welche bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt wurden, können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beim Landkreis Görlitz beantragt werden.
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist für Wohnungssuchende von Interesse, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen möchten. Einen Wohnberechtigungsschein können diejenigen Haushalte erhalten, deren Einkommen eine maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Antrag
Der Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein wird nur auf Antrag geprüft.
Wesentliche Voraussetzung für die Vergabe eines WBS ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen, die durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt sind. Die im Antrag geforderten Einkommensnachweise sind erforderlich um eine konkrete Einkommensprüfung gemäß § 27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) vornehmen zu können.
Ein persönliches Gespräch ist wegen recht umfangreicher Fragen und individueller Angaben empfehlenswert. Gern können sie uns auch vorher anrufen.
Kontakt
Telefon: +49 3583 752-241
E-Mail: wohngeld@zittau.de
Gebühren
Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr von 5,00 € ist auch bei Ablehnung fällig.
Ausführliche Informationen zum Wohnberechtigungsschein erhalten Sie unter amt24.sachsen.de .
Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG, § 27 Wohnberechtigungsschein, Sicherung der Belegungsrechte)
Präventive Maßnahmen
Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit haben gegenüber der Unterbringung in Notunterkünften Vorrang.
Unser Beratungsangebot richtet sich an alle Zittauer Haushalte, welche auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten oder anderer Probleme Hilfen zur Wohnungssicherung benötigen.
Haben Sie keine Scheu - wenden Sie sich in Ihrer schwierigen Situation so früh wie möglich an uns. Reagieren Sie auf die ersten Anzeichen eines Wohnungsverlustes:
- Mahnungen oder Kündigungen vom Vermieter
- Klageschriften auf Räumung vom Amtsgericht
- Zwangsvollstreckungsmitteilungen vom Gerichtsvollzieher
Vertraulich werden wir mit Ihnen nach Lösungswegen suchen!
Ansprechpartner: Herr Engelbrecht
Telefon: +49 3583 752-214
E-Mail: h.engelbrecht@zittau.de
Unterbringung von Obdachlosen
Die Stadt Zittau hält für die Unterbringung von Wohnungslosen Notunterkünfte bereit.
Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Benutzung der Unterkunftsanlagen der Stadt Zittau.
Für die Benutzung der zugewiesenen Unterkünfte werden Gebühren erhoben.
Zuweisung einer Unterkunft
Über die ordnungsrechtliche Unterbringung wird fallbezogen entschieden. Eine persönliche Vorsprache betroffener Zittauer Bürgerinnen und Bürger ist erforderlich. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Personalausweis
- Räumungsbescheid vom Amtsgericht
Ansprechpartner: Herr Köhler
Telefon: +49 3583 752-215
E-Mail: j.koehler@zittau.de
Referat Soziale Angelegenheiten
Besucheranschrift:
Villa, Hochwaldstraße 21b
02763 Zittau
Telefon: +49 3583 752-216
E-Mail: soziales@zittau.de
Sprechzeiten:
Di 09:00-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr
Do 09:00-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr