Grundsteuerreform 2022

Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind aufgerufen, in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022, eine Steuererklärung zur Berechnung der Grundsteuer elektronisch über das ELSTER-Portal bei ihrem Finanzamt abzugeben. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Finanzverwaltungen die Werte der Grundstücke feststellen und anschließend die Kommunen die neue Grundsteuer erheben können.

Im hier eingebundenen Video wird gezeigt, warum Ihre Mithilfe so wichtig ist.