Investitionszuschuss Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - GRW RIGA

Begünstigte & Voraussetzungen

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgewählter Branchen in Sachsen oder Unternehmer, die in Sachsen gründen wollen
  • große Unternehmen für Erweiterungsinvestitionen einer bestehenden Betriebsstätte nur dann, wenn die Erweiterung neue Tätigkeiten, neue Produkte oder neue Prozessinnovationen ermöglicht

weitere Fördervoraussetzungen:

  • Investitionsvolumen mindestens 50.000 EUR
  • geförderte Wirtschaftsgüter und neu geschaffene Arbeitsplätze müssen nach Abschluss der Investition noch fünf Jahre in geförderter Betriebstätte verbleiben/vorhanden sein
  • Das Unternehmen bzw. das Investitionsvorhaben muss einen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit leisten
  • Sofern keine neuen Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, muss für die Betriebsstätte ein soziales Nachhaltigkeitskriterium nachgewiesen werden

Konditionen

  • Zuschüsse für Investitionsvorhaben in das Anlagevermögen
  • Fördersatz bis zu 35%
  • Förderfähig sind Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (genauere Beschreibung und Definition siehe Richtlinie)
  • Nähere Informationen siehe folgende Folie

Telefonische Beratung durch das Service-Center der SAB unter: 0351 4910-4910

Persönliche Beratung für Förder- und Finanzierungsberaterung gewerbliche Kunden:

Frau Katrin Gräfe

E-Mail: katrin.graefe@sab.sachsen.de

Hinweise zur Antragstellung finden Sie unter: GRW-Förderung

Weitere Informationen zum Programm finden Sie in der Richtlinie unter: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20812-Richtlinie-GRW-RIGA#anl2