Investitionszuschuss Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - GRW RIGA
Begünstigte & Voraussetzungen
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgewählter Branchen in Sachsen oder Unternehmer, die in Sachsen gründen wollen
- große Unternehmen für Erweiterungsinvestitionen einer bestehenden Betriebsstätte nur dann, wenn die Erweiterung neue Tätigkeiten, neue Produkte oder neue Prozessinnovationen ermöglicht
weitere Fördervoraussetzungen:
- Investitionsvolumen mindestens 50.000 EUR
- geförderte Wirtschaftsgüter und neu geschaffene Arbeitsplätze müssen nach Abschluss der Investition noch fünf Jahre in geförderter Betriebstätte verbleiben/vorhanden sein
- Das Unternehmen bzw. das Investitionsvorhaben muss einen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit leisten
- Sofern keine neuen Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, muss für die Betriebsstätte ein soziales Nachhaltigkeitskriterium nachgewiesen werden
Konditionen
- Zuschüsse für Investitionsvorhaben in das Anlagevermögen
- Fördersatz bis zu 35%
- Förderfähig sind Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (genauere Beschreibung und Definition siehe Richtlinie)
- Nähere Informationen siehe folgende Folie
Telefonische Beratung durch das Service-Center der SAB unter: 0351 4910-4910
Persönliche Beratung für Förder- und Finanzierungsberaterung gewerbliche Kunden:
Frau Katrin Gräfe
E-Mail: katrin.graefe@sab.sachsen.de
Hinweise zur Antragstellung finden Sie unter: GRW-Förderung
Weitere Informationen zum Programm finden Sie in der Richtlinie unter: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20812-Richtlinie-GRW-RIGA#anl2