Investitionszuschuss „Regionales Wachstum“
Begünstigte & Voraussetzungen:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgewählter Branchen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe (ausgewählte Wirtschaftszweige (Anlage 1 und 2))
weitere Fördervoraussetzungen:
- Investitionsvolumen mind. 20.000 EUR
- Investitionszeitraum bis zu 24 Monate
- Investitionsvorhaben muss einen Beitrag sowohl zur ökologischen als auch zur sozialen Nachhaltigkeit leisten
Konditionen:
- Zuschüsse für Investitionsvorhaben in das Anlagevermögen
- Fördersatz bis zu 45%
- Zuschüsse können unter bestimmten Voraussetzungen von bis zu 300.000 Euro auch mit einem Fördersatz von bis zu 70 Prozent (De-minimis-Beihilfe) gewährt werden
- Förderfähig sind Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (genauere Beschreibung und Definition siehe Richtlinie)
Telefonische Beratung durch das Service-Center der SAB unter: 0351 4910-4910
Persönliche Beratung für gewerbliche und öffentliche Kunden:
Frau Katrin Gräfe
E-Mail: katrin.graefe@sab.sachsen.de
Hinweise zur Antragstellung finden Sie unter: Regionales Wachstum - sab.sachsen.de
Weitere Informationen zum Programm finden Sie in der Richtlinie unter:
REVOSax Landesrecht Sachsen - Förderrichtlinie Regionales Wachstum