Investitionszuschuss „Regionales Wachstum“

Begünstigte & Voraussetzungen:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgewählter Branchen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe (ausgewählte Wirtschaftszweige (Anlage 1 und 2))

weitere Fördervoraussetzungen:

  • Investitionsvolumen mind. 20.000 EUR
  • Investitionszeitraum bis zu 24 Monate
  • Investitionsvorhaben muss einen Beitrag sowohl zur ökologischen als auch zur sozialen Nachhaltigkeit leisten

Konditionen:

  • Zuschüsse für Investitionsvorhaben in das Anlagevermögen
  • Fördersatz bis zu 45%
  • Zuschüsse können unter bestimmten Voraussetzungen von bis zu 300.000 Euro auch mit einem Fördersatz von bis zu 70 Prozent (De-minimis-Beihilfe) gewährt werden
  • Förderfähig sind Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (genauere Beschreibung und Definition siehe Richtlinie)

Telefonische Beratung durch das Service-Center der SAB unter: 0351 4910-4910

Persönliche Beratung für gewerbliche und öffentliche Kunden:

Frau Katrin Gräfe

E-Mail: katrin.graefe@sab.sachsen.de

Hinweise zur Antragstellung finden Sie unter: Regionales Wachstum - sab.sachsen.de

Weitere Informationen zum Programm finden Sie in der Richtlinie unter: 

REVOSax Landesrecht Sachsen - Förderrichtlinie Regionales Wachstum