Eheschließung anmelden
Der erste Schritt auf dem Weg zur Ehe ist die Anmeldung zur Eheschließung. Diese müssen Sie bei einem Ihrer Wohnsitzstandesämter (Haupt- oder Nebenwohnsitz) vornehmen. Sollten Sie den Wunsch haben, die Eheschließung von einem anderen Standesamt durchführen zu lassen, ist dies möglich. Trotzdem ist eine Anmeldung beim Wohnsitzstandesamt nötig. Bei der Anmeldung der Eheschließung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren, sondern sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch keine „Hindernisse“ entgegen stehen.
Dazu müssen Sie die geeigneten Unterlagen vorlegen. Da diese Unterlagen von verschiedenen Kriterien abhängig sind, vor allem, wenn es um ausländisches Recht geht, können Sie von uns Ihre persönliche Unterlagencheckliste erhalten, natürlich auch als Auskunft persönlich, telefonisch oder per eMail.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister (auszustellen beim Geburtsstandesamt, es sei denn, Anmelde-, Eheschließungs- und Heiratsstandesamt sind identisch)
- erweiterte Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes (sollte zur Anmeldung nicht älter als 2 Woche sein)
- Bei Vorehen: Eheurkunde mit Auslösungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtskraft
- bei gemeinsamem Kind: Geburtsurkunde und Erklärung der gemeinsamen Sorge
Kann nur ein Partner zur Anmeldung erscheinen, bitte von dem anderen Partner eine Vollmacht vorlegen, die folgende Angaben enthalten sollte: Name, Vorname, Wohnanschrift des Vollmachtgebers, gewünschte Namensführung in der Ehe, Name des Vollmachtnehmers.