Bundestagswahl am 23.02.2025

Informationen zu den Wahlergebnissen finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Freistaates.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Wahl finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin:
Rechtsgrundlagen - Die Bundeswahlleiterin
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin:
Die Stadt Zittau hat im Zusammenhang mit der Wahl zum Deutschen Bundestag folgende Bekanntmachungen veröffentlicht: