Bundestagswahl 2025

Im Jahr 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Auf diesen Seiten finden Sie alle aktuellen Informationen zur Wahl. - Stand: 03.12.2024

Information der Bundeswahlleiterin:
Eine Neuwahl findet im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages innerhalb von sechzig Tagen statt, voraussichtlich am 23. Februar 2025. Gemäß § 16 Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident den Wahltag. Sobald im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages ein neuer Wahltag bekannt gemacht worden ist, werden wir hierüber informieren.
(Quelle: Bundestagswahl 2025 - Die Bundeswahlleiterin, 04.12.2024)

Die Stadt Zittau sucht für die Wahl zum Deutschen Bundestag - voraussichtlich am 23. Februar 2025 - engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese können in allgemeinen Wahlvorständen (in einem Wahllokal) oder in Briefwahlvorständen tätig werden.

Zu den Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gehört es unter anderem, die Wahlunterlagen auszugeben, den Betrieb in den Wahllokalen zu beaufsichtigen und schließlich die abgegebenen Stimmen auszuzählen. Für das Auszählen der Stimmen findet sich der Wahlvorstand nach 18 Uhr vollständig zusammen, um das Wahlergebnis schnell und zuverlässig ermitteln zu können.

Jedes Mitglied des Wahlvorstandes erhält nach der geleisteten Wahlhilfe eine finanzielle Entschädigung.

Interessierte Wahlberechtigte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich vorzugsweise per E-Mail an wahlen@zittau.de, telefonisch unter 03583 752-491 oder postalisch (Stadtverwaltung Zittau, Wahlen, Markt 1, 02763 Zittau) melden. Bitte prüfen Sie vor der Interessensbekundung Ihre Verfügbarkeit sorgfältig, da der Wahltermin inmitten der Winterferien in Sachsen liegt.

Für die Registrierung als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer benötigen wir Ihren Vor- und Familiennamen sowie Ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse). Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich für die Wahlhelferdatei zur Bildung der Wahlvorstände für Wahlen nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung verarbeitet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Dr. Zips, Gemeindewahlleiter

K. Zimmermann, stellv. Gemeindewahlleiterin

Die gesetzlichen Grundlagen für die Wahl finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin:

Rechtsgrundlagen - Die Bundeswahlleiterin

 

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin:

Deutsche im Ausland

Die Bestätigung der Gemeindebehörde zur Bescheinigung der Wählbarkeit stellt das Referat Pass- und Meldewesen aus:

Referat Pass- und Meldewesen | Stadt Zittau

Die Einreichung der Unterlagen der Kandidaten ist bei dem jeweils zuständigen Kreis- und/oder Landeswahlleiter vorzunehmen:

Kreiswahlleiter - Bundestagswahl 2025

Landeswahlleiter - Bundestagswahl 2025

Zum aktuellen Zeitpunkt (04.12.2024) ist ein amtlicher Wahltermin im Falle einer vorgezogenen Wahl zum 21. Deutschen Bundestages noch nicht festgesetzt.

Im Rahmen der Wahlvorbereitung plant die Stadtverwaltung Zittau mit dem 23.02.2025.

Die Stadt Zittau hat im Zusammenhang mit der Wahl zum Deutschen Bundestag folgende Bekanntmachungen veröffentlicht:

Die Stadt Zittau informiert darüber, dass folgende Wahllokale verlegt werden:

  • Wahlbezirk 06: 
    Vorher: Kita „Bienchen“, Alte Burgstr. 1A, 02763 Zittau
    Verlegung nach: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Zittau e.V., Äußere Weberstraße 84, 02763 Zittau
    Der Wahlraum ist nicht barrierefrei.
  • Wahlbezirk 18: 
    Vorher: Turnhalle Wittgendorf, Hauptstraße 100, 02788 Zittau OT Wittgendorf
    Verlegung nach: Dorfgemeinschaftshaus „Alte Schule“ Wittgendorf, Hauptstraße 98, 02788 Zittau OT Wittgendor
    Der Wahlraum ist nicht barrierefrei.

In der Wahlbenachrichtigung, die dem Wahlberechtigten übersandt wird, ist der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Zusätzliche Öffnungszeiten zum Jahreswechsel
im Zusammenhang mit der Wahl zum Deutschen Bundestag 2025

Für die Ausstellung von Wahlrechtsbescheinigung für Unterstützungsunterschriften sowie Bescheinigungen der Wählbarkeit nach Bundeswahlordnung hat das Referat Gewerbe, Pass- und Meldewesen zwischen den Jahren an folgenden Tagen zusätzlich geöffnet:

Montag, 23.12.2024           09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag, 27.12.2024            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag, 30.12.2024           09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Besucheradresse
Bürgeramt, Referat Gewerbe und Pass- und Meldewesen
Franz-Könitzer-Str. 7
02763 Zittau

Tel.: 03583 752-446/-448/-449
E-Mail: meldewesen@zittau.de

Ab den 02.01.2025 ist das Referat wieder zu den regulären Öffnungszeiten besetzt.