Bundestagswahl am 23.02.2025

Im Jahr 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Auf diesen Seiten finden Sie alle aktuellen Informationen zur Wahl.

Die Stadt Zittau sucht für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese können in allgemeinen Wahlvorständen (in einem Wahllokal) oder in Briefwahlvorständen tätig werden.

Zu den Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gehört es unter anderem, die Wahlunterlagen auszugeben, den Betrieb in den Wahllokalen zu beaufsichtigen und schließlich die abgegebenen Stimmen auszuzählen. Für das Auszählen der Stimmen findet sich der Wahlvorstand nach 18 Uhr vollständig zusammen, um das Wahlergebnis schnell und zuverlässig ermitteln zu können.

Jedes Mitglied des Wahlvorstandes erhält nach der geleisteten Wahlhilfe eine finanzielle Entschädigung. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 folgende Entschädigungssätze beschlossen:

Allgemeiner Wahlvorstand

Funktion Wahlvorsteher 90,00 Euro
Funktion Stellvertreter 75,00 Euro
Funktion Schriftführer 90,00 Euro
Funktion stellv. Schriftführer 75,00 Euro
Funktion Beisitzer 60,00 Euro

Briefwahlvorstand

Funktion Wahlvorsteher 75,00 Euro
Funktion Stellvertreter 60,00 Euro
Funktion Schriftführer 75,00 Euro
Funktion stellv. Schriftführer 60,00 Euro
Funktion Beisitzer 55,00 Euro

Interessierte Wahlberechtigte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich vorzugsweise per E-Mail an wahlen@zittau.de, telefonisch unter 03583 752-491 oder postalisch (Stadtverwaltung Zittau, Wahlen, Markt 1, 02763 Zittau) melden. Bitte prüfen Sie vor der Interessensbekundung Ihre Verfügbarkeit sorgfältig, da der Wahltermin inmitten der Winterferien in Sachsen liegt.

Für die Registrierung als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer benötigen wir Ihren Vor- und Familiennamen sowie Ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse). Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich für die Wahlhelferdatei zur Bildung der Wahlvorstände für Wahlen nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung verarbeitet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Dr. Zips, Gemeindewahlleiter
K. Zimmermann, stellv. Gemeindewahlleiterin

Die gesetzlichen Grundlagen für die Wahl finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin:

Rechtsgrundlagen - Die Bundeswahlleiterin

 

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin:

Deutsche im Ausland

Die Bestätigung der Gemeindebehörde zur Bescheinigung der Wählbarkeit stellt das Referat Pass- und Meldewesen aus:

Referat Pass- und Meldewesen | Stadt Zittau

Die Einreichung der Unterlagen der Kandidaten ist bei dem jeweils zuständigen Kreis- und/oder Landeswahlleiter vorzunehmen:

Kreiswahlleiter - Bundestagswahl 2025

Landeswahlleiter - Bundestagswahl 2025

Hinweise zur Beantragung von Wahlscheinen

Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl sind die Fristen und Zeiträume verkürzt. Entsprechend bitten wir Sie Folgendes zu beachten:

  • Die Versendung der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich frühestens ab dem 10.02.2025 möglich sein, da vorher der Stadtverwaltung Zittau die notwendigen Unterlagen nicht zur Verfügung stehen.
  • Zu Beginn der Versendung (ab dem 10.02.2025) ist mit längeren verwaltungsinternen Bearbeitungszeiten zu rechnen, sofern das erwartungsgemäße hohe Antragsaufkommen eintritt.
  • Für die Postlaufzeiten der Hin- und Rücksendung sollten Sie circa 3 Werktage pro Sendungsweg einkalkulieren.
  • Für Anträge, die nach dem 18.02.2025 gestellt werden, kann die Stadtverwaltung Zittau aufgrund der o.g. Postlaufzeiten keine Gewähr hinsichtlich der rechtzeitigen Zustellung übernehmen.
Beantragung der postalischen Zustellung des Wahlscheins

Den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können Sie folgendermaßen beantragen:

Briefwahl vor Ort

Die Stadtverwaltung Zittau macht Sie besonders auf die Möglichkeit der „Briefwahl vor Ort“ aufmerksam. Briefwahl vor Ort bedeutet, dass Sie im Rathaus Zittau den Wahlscheinantrag und die Briefwahl vollziehen können, ohne auf Postlaufzeiten Rücksicht nehmen zu müssen. Die Briefwahl vor Ort wird wie folgt organisiert:

Ort: Rathaus Zittau, Markt 1, 02763 Zittau, in den Räumen der ehemaligen Tourist-Information (ggü. der Johannis Apotheke).

Zeitraum: 10.02.2025 bis 21.02.2025

Öffnungszeiten:
Montag            09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch         09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag     09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag              09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(zusätzlich am Freitag, den 21.02.2025, bis 15.00 Uhr)

oder nach vorheriger Vereinbarung (Tel.: 03583 752 491, E-Mail: wahlen@zittau.de)

Die Stadt Zittau informiert darüber, dass folgende Wahllokale verlegt werden:

  • Wahlbezirk 06: 
    Vorher: Kita „Bienchen“, Alte Burgstr. 1A, 02763 Zittau
    Verlegung nach: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Zittau e.V., Äußere Weberstraße 84, 02763 Zittau
    Der Wahlraum ist nicht barrierefrei.
  • Wahlbezirk 18: 
    Vorher: Turnhalle Wittgendorf, Hauptstraße 100, 02788 Zittau OT Wittgendorf
    Verlegung nach: Dorfgemeinschaftshaus „Alte Schule“ Wittgendorf, Hauptstraße 98, 02788 Zittau OT Wittgendorf
    Der Wahlraum ist nicht barrierefrei.

In der Wahlbenachrichtigung, die dem Wahlberechtigten übersandt wird, ist der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.