04. November 2025
Einsichtnahme in die Gutachten des Gutachterausschusses
Derzeit werden Grundstückseigentümer im Gebiet des ehemaligen Sanierungsgebietes „Historischer Stadtkern Zittau“ zur beabsichtigten Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB förmlich angehört.
Hier können Sie in die jeweiligen Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz Einsicht nehmen.