Wohngeld beantragen
Wohngeld unterstützt einkommensschwache Mieter von Wohnungen und Inhaber von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die angemessenen Wohnkosten selbst zu tragen.
Für Bürger der Stadt Zittau werden Anträge auf Wohngeld entgegengenommen, bearbeitet und die Wohngeldzahlungen in Form von Miet- und Lastzuschüssen veranlasst.
Direkter Kontakt:
Telefon: +49 3583 752-241
Telefon: +49 3583 752-239
E-Mail: wohngeld@zittau.de
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Ihrem Wohngeldantrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise beilegen, wie zum Beispiel:
- Einkommensnachweis
- Mietvertrag
- Nachweis über Mietzahlung
- Nachweis über Höhe der Heizkosten
- Kindergeld
- Unterhalt
- Sonstige Ausgaben
Wohngeld können Personen aus Mietverhältnissen, Heimbewohner und Hauseigentümer (Lastenzuschuss) beantragen
Aktuelles: In der Broschüre Wohngeldreform zum 1. Januar 2016 http://www.bmub.bund.de/P3084 erhalten Sie in Kurzform Informationen zu den wesentlichen Neuerungen.
Der Wohngeldantrag ist gebührenfrei.
Die Formulare erhalten Sie hier oder in der Wohngeldstelle während der Sprechzeiten.
Wohngeldgesetz (WoGG)