Flächennutzungsplan

Das Verfahren zur Aufstellung, Ergänzung, Aufhebung oder Änderung von Flächennutzungsplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Es wird regelmäßig durch einen Beschluss des Gemeinderates eingeleitet.
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan nach § 5 Baugesetzbuch.
Bestandteil des Flächennutzungsplanes ist eine Umweltprüfung.

  • Planungshorizont 10 bis 15 Jahre
  • Darstellung der von der Gemeinde beabsichtigten baulichen und sonstigen Entwicklung in der Art der Bodennutzung
  • Erstellung flächendeckend für Gemeindegebiet
  • grobmaschig, nicht parzellenscharf
  • Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung
  • Entfaltung einer verwaltungsinternen Bindungswirkung, Entwicklungsgebot für verbindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne) und Entwicklungssatzungen aus dem FNP
  • Beschluss des FNP durch die Gemeindevertretung
  • Genehmigungspflicht durch die höhere Verwaltungsbehörde
  • keine unmittelbare Bindungswirkung für den Bürger

Der Flächennutzungsplan der Großen Kreisstadt Zittau mit Änderungen und Ergänzungen, wirksam seit 12.05.2006, besteht aus den Teilen A und B sowie einem Erläuterungsbericht und umfasst die Fläche des Gemeindegebietes zu diesem Zeitpunkt.

Im Teil A ist für das Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt.
Der Teil B enthält im Wesentlichen die nachrichtlichen Übernahmen und Vermerke aus übergeordneten Planungen und Fachplanungen.

Der Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan setzt sich aus den Fassungen Juli 1999 und November 2005 zusammen.

Gerne können Sie sich auch im Referat Stadtplanung (Technisches Rathaus, Sachsenstraße 14, Zi. 104/106)  über den Inhalt informieren und Einsicht in die Planunterlagen nehmen. 

Geltungsbereich FNP

Informationen hierzu finden Sie unter Aktuelle Bauleitplanverfahren und Beteiligung.