Gemäß § 93 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) führen die untere Wasserbehörde des Landkreises Görlitz und die Stadtverwaltung Zittau gemeinsame Gewässerschauen für die Gewässer II. Ordnung durch.
Das Amtsblatt der Großen Kreisstadt Zittau
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hält geplante Unterkunft in Hirschfelde/Rosenthal jedoch für ungeeignet
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