04. Listopad 2025

Einsichtnahme in die Gutachten des Gutachterausschusses

Derzeit werden Grundstückseigentümer im Gebiet des ehemaligen Sanierungsgebietes „Historischer Stadtkern Zittau“ zur beabsichtigten Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB förmlich angehört. 

Hier können Sie in die jeweiligen Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz Einsicht nehmen.