Erweiterung des Tagebau Turów

Stadt Zittau geht gegen Umweltverträglichkeitsgutachten vor.

Warschau/Zittau, 13.03.2024

Entscheidung des Wojewodschaftsverwaltungsgerichts in Warschau zur Turów-Klage 

Das Wojewodschaftsverwaltungsgericht in Warschau hat heute die Anerkennung des Umweltverträglichkeitsgutachtens der Generaldirektion für Umweltschutz zur Erweiterung des Tagebaues Turów für nicht rechtens erklärt.

Oberbürgermeister Thomas Zenker sagt in einem ersten Kommentar: „Das Urteil zeigt, dass auch in Polen Gerichte unbeeindruckt von der öffentlichen Meinung oder politischem Druck ihrer Aufgabe nachgehen.“ Wenngleich das heutige Urteil einen Teilerfolg darstellt, mahnt Oberbürgermeister Zenker zur Zurückhaltung: „Wir müssen dringend die Urteilsbegründung abwarten bevor wir zu vorschnell die Situation kommentieren. Es ist mit der Berufung durch den Staatskonzern PGE zu rechnen, weil der Tagebau Turòw für das Unternehmen angesichts der hohen Investitionen ins dazugehörige Kraftwerk große Bedeutung hat.“
Für die Interessen der Stadt Zittau ist das heutige Urteil noch kein Grund zur übermäßiger Freude: „Unsere inhaltlichen Argumente, die belegen, dass keine ordnungsgemäße Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden hat, sind, wie es aktuell scheint, noch gar nicht heran gezogen werden. Offenbar stützt das Gericht sein Urteil darauf, dass der polnisch/tschechische Vergleich, der wegen der Tschechischen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof geschlossen wurde, grundsätzlich die Lage so verändert, dass eine neue Prüfung stattfinden muss.“

Aktueller Kenntnisstand bei Ausfertigung dieser Mitteilung: Mittwoch, 13.03.24, 14.30 Uhr.
 

Warschau/Zittau 22.02.2024

Verhandlungstermin zum Tagebau Turów am Gericht in Warschau
Urteilsverkündung im März

Im heutigen Verhandlungstermin im Gerichtsverfahren zum Bescheid über die Umweltverträglichkeit des Tagebau Turów hat das Gericht noch kein Urteil gefällt. Das Wojwodschaftsverwaltungsgericht Warschau behält sich die weitere Prüfung der Beweisanträge der Parteien vor, da kurz vor der Verhandlung weitere hinzugefügt wurden. Ein Urteil ist für den 6. März 14:00 Uhr angekündigt. Oberbürgermeister Thomas Zenker, der zur Verhandlung nach Warschau reiste, wertet das heutige Ergebnis als Erfolg: „Unsere Beweisanträge werden trotz Versuch der Gegenseite die Nichtzulassung zu erreichen, vollumfänglich in die Prüfung einbezogen.“ Nach wie vor beanstandet Zittau die mangelhafte Ausführung der Umweltverträglichkeitsprüfung in der u.a. Auswirkungen des Tagebaus auf die Qualität des Grundwassers, auf nachweisliche Bodensenkungen auf der deutschen Seite nicht berücksichtigt.
 

17. August 2023

Aktueller Sachstand:

Die Stadt Zittau hat zwei Klagen in Polen eingereicht.
•    Die 1. Klage vor dem Woiwodschaftsgericht in Warschau richtet sich gegen die Entscheidung des Generaldirektors für Umweltschutz vom 30.09.2022. Diese Entscheidung fasste der Generaldirektor als letzte Verwaltungsinstanz (= Widerspruchsbehörde) und hatte die Überprüfung der UVP-Entscheidung des Regionaldirektors für Umweltschutz (Ausgangsentscheidung) vom 21.01.2020 zum Inhalt.
Diese Klage ist derzeit rechtshängig und soll Ende August/Anfang September 2023 bei Gericht entscheiden werden.

Neben der Klage, die die Aufhebung der UVP-Entscheidung der Generaldirektion + die fehlerfreie Wiederholung des UVP-Verfahrens bezweckt, ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung gestellt worden. Dieser Antrag hat den Zweck, dass die UVP-Entscheidung so lange nicht umgesetzt wird bzw. als Grundlage für weitere Behörden-Entscheidungen in Polen dienen kann (hier bspw. die Erteilung der Abbau-Konzession bis 2044), bis im Hauptsache(Klage-)Verfahren eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der UVP-Entscheidung getroffen ist. Dieser Aussetzungsantrag wurde dahingehend begründet, dass sonst die Gefahr schwer rückgängig zu machender Auswirkungen auf Umwelt/Mensch/sonstige Rechtsgüter besteht, sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass die Ausgangsentscheidung (UVP-Verfahren) fehlerhaft war. 

Letztgenanntem Antrag wurde vom Woiwodschaftsgericht in Warschau mit Beschluss vom 31.05.2023 stattgegeben. Die Vollstreckung/Vollziehung der UVP-Entscheidung wurde ausgesetzt, weil nach Auffassung des Richters nicht auszuschließen ist, dass die von der Generaldirektion getroffene Entscheidung fehlerhaft ist. Der Richter hob zudem hervor, dass die mögliche Fortführung des Tagebauprojekts Turów vor der vorherigen Überprüfung der angefochtenen Entscheidung nicht nur schwere und sogar irreversible Umweltschäden sowie nicht wiedergutzumachende Sachschäden erwarten ließe, sondern auch negative Auswirkungen auf die 
Gesundheit der Einwohner der umliegenden Ortschaften haben könne. 

Gegen die Entscheidung vom 31.05.2023 legte PGE (abbauende Energieunternehmen) und die Generaldirektion für Umweltschutz Beschwerde vor dem Oberen Woiwodschaftsgericht ein. Das Obere Verwaltungsgericht hob im Ergebnis den Beschluss, dass die UVP-Entscheidung auszusetzen ist, mit Entscheidung vom 18.07.2023 wieder auf. Begründet wurde dies durch das Gericht u.a. damit, dass die UVP-Entscheidung selbst keine unmittelbaren Auswirkungen auf Rechtsgutsverletzungen haben kann, weil dies eine bloße Investitionsentscheidung für das Abbauunternehmen darstelle. Erst eine andere Entscheidung, hier bspw. die Konzessionsentscheidung, könne solche unmittelbare Auswirkungen haben, da hiermit die Durchführung des Projektes direkt betroffen ist. Zudem habe das Gericht weitere Gegenargumente von PGE nicht betrachtet, insbesondere der durch die Verfassung geschützte Wert der Energiesicherheit als eine Garantie für die Unabhängigkeit des Staates und die Sicherheit der Bürger.

Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist somit nicht erfolgreich gewesen, jedoch wird die Angelegenheit UVP im Hauptsacheverfahren noch endgültig geprüft.

•    Die 2. Klage richtet sich gegen die Entscheidung des Klima- und Umweltministeriums vom 17.02.2023, mit der die Erteilung einer Bergbaukonzession bis zum Jahr 2044 bestätigt wurde. Die Stadt argumentiert, dass es rechtsfehlerhaft sei, eine Bergbaukonzession zu erteilen, obwohl noch keine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des UVP-Verfahrens überhaupt vorliegt. Zunächst solle erst das Klageverfahren zur UVP beendet werden, bevor auf einer nicht durch die Gerichte geprüften Entscheidung neue Entscheidungen über die Fortführung des Abbauprojektes getroffen werden.
Ein Entscheidungstermin zur Klage ist noch nicht bekannt.

Auch hier ist neben der Klage ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung gestellt worden, welchen das Woiwodschaftsgericht in Warschau mit Beschluss vom 22.06.2023 ablehnte. Nach Auffassung des Gerichtes habe man nicht nachgewiesen, dass infolge der Durchführung der angefochtenen Entscheidung während der Schutzfrist, d. h. bis zur Rechtskraft der der Klage stattgebenden oder der die Klage abweisenden Entscheidung, ein erheblicher Schaden oder schwer rückgängig zu machende Auswirkungen entstanden wären, die sich nur aus den in der angefochtenen Entscheidung und der erstinstanzlichen Entscheidung (Konzession bis 2044) gewählten Lösungen und nicht aus dem Betrieb des Bergwerks bis zum 30. April 2026 ergeben hätten.

Dennoch, mit einer zweiten zeitgleichen Entscheidung vom 22.06.2023 hat das Woiwodschaftsgericht Warschau aber der Stadt und anderen Beschwerdeführern Recht gegeben, dass die Entscheidung der Klimaministerin vom 17.02.2023, mit der die Konzession bis zum Jahr 2044 bestätigt wurde, auszusetzen sei, bis eine endgültige Entscheidung zur UVP-Klage vorliege. Denn inhaltlich stehen die Entscheidung über die Konzession und die Durchführung des Verfahrens über die UVP in Zusammenhang und die Entscheidung über die eingereichte Klage hängt vom Ausgang des UVP-Klageverfahrens ab.
 

Zittau, 25.03.2023

Sondersitzung des Stadtrates - Beschluss zu neuerlicher Klage

Der Stadtrat beschließt in einer Sondersitzung einstimmig die neuerliche Klage. Notwendig wird diese durch die jüngst erfolgte unberechtigte Abbaugenehmigung für den Tagebau Turów durch das polnische Klima- und Umweltministerium bis in das Jahr 2044. Oberbürgermeister Thomas Zenker hat in der Sitzung den Stadträtinnen und Stadträten eine neuerliche Klage empfohlen. „Es war eine schwerwiegende Entscheidung, ob wir uns weiterhin mit den polnischen Behörden auf dem Klageweg auseinandersetzen,“ so Oberbürgermeister Zenker. „Nach wie vor werden unsere Einwände ignoriert, wobei sie selbst nach polnischem Recht eindeutig zu bearbeiten und zu beantworten sind. Es verstärkt sich der Eindruck, dass zuständige Behörden bewusst so agieren.“

Zittau, den 03.08.2022

Neues Rechtsgutachten in Bezug auf den Braunkohletagebau Turów liegt vor

Ein von der Sächsische Staatsregierung beauftragtes Rechtsgutachten über die polnische Rechtslage in Bezug auf den Braunkohletagebau Turów liegt vor. Der erste Teil des Gutachtens legt die allgemeinen Anforderungen des polnischen Bergbau-, Raumplanungs- und Umweltrechts dar. Der zweite Teil des Gutachtens nimmt eine rechtliche Einordnung des Verfahrens um den Braunkohletagebau Turów vor. https://www.europa.sachsen.de/tagebau-turow-6783.html 

OB Thomas Zenker dankt dem Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung für die Veröffentlichung und meldet sich dazu aus seinem Urlaub: „Das polnische Gutachten bestätigt vollständig unsere Auffassung, dass der Genehmigungsprozess für den Tagebau Turów nicht korrekt erfolgt ist. Nach der ersten Lektüre scheint das sogar vorsätzlich passiert zu sein. Es gibt nun auch Hinweise darauf, dass dies verschiedenen polnischen Instanzen bewusst war, und deshalb versucht wurde, Mängel zu beheben.“ Für einen weiteren und vor allem sicheren Betrieb des Tagebaus sei damit eine erneute rechtskonforme und fachlich nachvollziehbare Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung unerlässlich. Diese Forderung müsse nun auch der Freistaat Sachsen endlich unterstützen. 

Dennoch bleibt Zenker bei seiner Auffassung, dass Zittau seinen polnischen Nachbarn in Bogatynia und Umgebung nicht vorzuschreiben habe, wie und wovon diese lebten. OB und Stadtrat seien jedoch dafür verantwortlich, jeglichen potentiellen Schaden von Zittau und seinen Einwohner/-innen abzuwenden. Es sei nun im Sinne der gemeinsamen Verantwortung für die Region dringend erforderlich, auch in diesem schwierigen Thema transparent und fair zusammen zu arbeiten. „Wir haben wunderbare gemeinsame Projekte, Partnerschaften und Traditionen. Da muss es uns auch gelingen, bei solchen grundlegenden Themen offen und klar miteinander umzugehen. Gerade wir Zittauer haben Verständnis für die Existenzsorgen von Menschen in strukturellen Veränderungen. Doch ein Ende der Braunkohle ist zumindest in Sicht und genau deshalb wird es Zeit, sich um das Danach Gedanken zu machen. Am besten geht das gemeinsam.“
 

27.01.2022

Beschluss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau

BESCHLUSS – 448/2022

öffentlich

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt

  1. Die Prüfung der Einrichtung eines Schadenserfassungsmanagements innerhalb der Stadtverwaltung zur Dokumentation und Prüfung von bergbaulichen Schäden an Gebäuden und weiteren baulichen Einrichtungen durch den Betrieb des Tagebaus Turów. Zu prüfen ist auch die Beauftragung qualifizierter Studien zu Bodensenkungen infolge des Tagebaubetriebs auf Basis der Schadenserfassung, um mögliche Schadensersatzforderungen begründen zu können.
  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Staatsregierung darauf hinzuwirken, dass diese unverzüglich die wissenschaftliche Datenlage zu den Umweltauswirkungen in der Grenzregion evaluiert. Dazu sollte sie auch eine fachlich geeignete sowie hinreichend unabhängige Institution mit einer wissenschaftlichen Studie beauftragen, die zeigt, welche Risiken die Erweiterung des polnischen Braunkohletagbaus Turów birgt. Gegenüber der Stadt Zittau, den Umlandgemeinden und der Öffentlichkeit soll die Staatsregierung darlegen, wie sie mit den Ergebnissen umgehen will. Das gilt für die EU-Rechtsverstöße der polnischen Behörden im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung und dem Zugang zu Umweltinformationen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, ferner für Handlungsstrategien zur Eindämmung von Umweltschäden.
  1. Die Stadtverwaltung Zittau prüft die Unterstützung Zittauer Betroffener bei der Geltendmachung von Bergbauschäden gegenüber dem Verursacher im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Abstimmung:

                Ja 18  Nein 0  Enthaltung 0 

                Der Beschluss ist: einstimmig beschlossen.

12.10.2020

Pressekonferenz mit Vorstellung der Krupp-Studie

Sehr geehrte Damen und Herren,

die ökologischen Folgen des Braunkohleabbaus im Tagebau Turów sind noch immer nicht umfassend klar, Einschnitte in die Lebensqualität der Menschen im gesamten Umfeld insbesondere jedoch der tschechischen und deutschen Nachbargemeinden schon heute spürbar. Im Rahmen der jüngsten Europäischen Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich die Stadt Zittau kritisch zur geplanten Erweiterung und dem damit zusammenhängenden Verfahren, insbesondere zu Lärm- und Feinstaubemissionen, geäußert. Nun macht eine aktuelle wissenschaftliche Studie von Dr. habil. Ralf Krupp zu befürchtende schwere Auswirkungen auf das Leben der Menschen in der Region und fehlende Strategien zur Abwehr deutlich.

Insbesondere auf hydrologischem und geologischem Gebiet sind Gefahren beschrieben, die aus Zittauer Sicht dringend eine Überarbeitung der Umweltverträglichkeitsprüfung nach Europäischem Recht erfordern. Dies wird Oberbürgermeister Zenker, auch und besonders nachdem die Studie bereits von unabhängigen Experten geprüft wurde, einfordern.

Ich möchte Sie hiermit im Namen des Oberbürgermeisters der Stadt Zittau, Thomas Zenker, zur Präsentation der Studie einladen. Der Autor der Studie, Dr. habil. Ralf Krupp wird die Studie selbst vorstellen. Oberbürgermeister Zenker nimmt Stellung zu den Anforderungen aus Zittauer Sicht, die Sprecherin für Umweltrecht der internationalen NGO Frank Bold Society, Petra Urbanová, wird juristische Einschätzungen aus Sicht der Europäischen Gesetzgebung geben und die rechtliche Entwicklung des Falles in der benachbarten Tschechischen Republik kommentieren. Den Behörden des Freistaats Sachsen und des Bundes wird die Studie vorab zur Verfügung gestellt, um eine vorläufige Einschätzung der Inhalte abgeben zu können.

Datum: 12. Oktober 2020

Zeit: 16-18 Uhr

Ort: Bürgersaal des Rathauses der Stadt Zittau, Markt 1, 02763 Zittau

Geologisches Gutachten zu Bauschäden im Stadtgebiet Zittau, Sachsen

Dr. habil. Ralph E. Krupp

Die komplette Studie lesen Sie hier:

Oberbürgermeister begrüßt Entscheidung der sächs. Justizministerin zu Turów

Zittau, 23.09.2021 --- Die Sächsische Justiz- und Europaministerin Katja Meier gibt laut einer Pressemitteilung des Ministeriums eine rechtliche Überprüfung der Genehmigungslage des Tagebau Turów in Auftrag. Die Republik Polen hatte zuvor angekündigt, dem durch den Europäischen Gerichtshof verhängten Abbaustopp in Turów weiterhin nicht nachkommen zu wollen und auch die jüngst verhängten Strafzahlungen nicht zu akzeptieren. 
Oberbürgermeister Thomas Zenker dazu: „Es ist erfreulich, dass jetzt endlich auch der Freistaat Sachsen nochmals die rechtliche Lage sämtlicher Genehmigungen für den Weiterbetrieb und die Erweiterung des Tagebau Turóws prüft. Damit werden auch alle Einwände und Widersprüche nochmals betrachtet. Ich erhoffe mir daraus für unsere Stadt eine Klärung der rechtlichen Position Sachsens, die dann Einfluss auf den Bund haben sollte. Bislang hat der Konzern PGE aber auch die polnische Politik jegliche Zweifel und Kritik - nicht nur unsere eigene sondern auch die der Tschechen, der Europäischen Kommission sowie des Europäischen Gerichtshofs - kühl zurück gewiesen.“

Justiz- und Europaministerin Katja Meier gibt Rechtsgutachten zum Braunkohle-Tagebau Turów in Auftrag (sachsen.de)

Stadt Zittau legt Berufung ein  
Einwände gegen Beschluss zur Fortführung des Tagebaus Turów 

Zittau, 26.03.2020 --- Die Stadt Zittau ist am 20. März gegen die Entscheidung des Regionaldirektors für Umweltschutz in Wroclaw über die Feststellung der Umweltbedingungen für das Vorhaben „Fortführung des Abbaus der Braunkohlelagerstätte Turów in der Gemeinde Bogatynia“ in Berufung gegangen.