Bundestagswahl 2025
Die Stadt Zittau sucht für die Neuwahl zum Deutschen Bundestag - voraussichtlich am 23. Februar 2025 - engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese können in allgemeinen Wahlvorständen (in einem Wahllokal) oder in Briefwahlvorständen tätig werden.
Zu den Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gehört es unter anderem, die Wahlunterlagen auszugeben, den Betrieb in den Wahllokalen zu beaufsichtigen und schließlich die abgegebenen Stimmen auszuzählen. Für das Auszählen der Stimmen findet sich der Wahlvorstand nach 18 Uhr vollständig zusammen, um das Wahlergebnis schnell und zuverlässig ermitteln zu können.
Jedes Mitglied des Wahlvorstandes erhält nach der geleisteten Wahlhilfe eine finanzielle Entschädigung.
Interessierte Wahlberechtigte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich vorzugsweise per E-Mail an wahlen@zittau.de, telefonisch unter 03583 752-491 oder postalisch (Stadtverwaltung Zittau, Wahlen, Markt 1, 02763 Zittau) melden. Bitte prüfen Sie vor der Interessensbekundung Ihre Verfügbarkeit sorgfältig, da der Wahltermin inmitten der Winterferien in Sachsen liegt.
Für die Registrierung als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer benötigen wir Ihren Vor- und Familiennamen sowie Ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse). Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich für die Wahlhelferdatei zur Bildung der Wahlvorstände für Wahlen nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung verarbeitet.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Dr. Zips, Gemeindewahlleiter
K. Zimmermann, stellv. Gemeindewahlleiterin
Die gesetzlichen Grundlagen für die Wahl finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin:
Rechtsgrundlagen - Die Bundeswahlleiterin
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Anträge und Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin:
Die Bestätigung der Gemeindebehörde zur Bescheinigung der Wählbarkeit stellt das Referat Pass- und Meldewesen aus:
Referat Pass- und Meldewesen | Stadt Zittau
Die Einreichung der Unterlagen der Kandidaten ist bei dem jeweils zuständigen Kreis- und/oder Landeswahlleiter vorzunehmen:
Die Stadt Zittau hat im Zusammenhang mit der Wahl zum Deutschen Bundestag folgende Bekanntmachungen veröffentlicht:
Die Stadt Zittau informiert darüber, dass folgende Wahllokale verlegt werden:
(Die Information erfolgt, sobald die Verlegung endgültig feststeht.)