Rundfunkbeitrag, Befreiung oder Ermäßigung beantragen

Seit 01. Januar 2013 wird für jede Wohnung in Deutschland ein Rundfunkbeitrag erhoben (gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV). 
Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger bzw. Empfängerinnen von Blindenhilfe.

Direkter Ansprechpartner: Herr Engelbrecht
Telefon: +49 3583 752-214
E-Mail: h.engelbrecht@zittau.de

  • Einkommensnachweis

Personen können nach §4 Abs. 1 RBStV aus sozialen Gründen, nach $ 4 Abs.2 RBStV aus gesundheitlichen Gründen und nach §4 Abs.6 Satz 2 RBStV eine Befreiung  beantragen.

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als EUR 17,50 überschreiten. Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

Eine Ermäßigung auf ein Drittel des Rundfunkbeitrags wird folgenden schwerbehinderten Personengruppen gewährt:

  • Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 allein aufgrund der Sehbehinderung
  • hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
  • Menschen mit Behinderungen mit einem GdB von wenigstens 80, die wegen ihres nicht nur vorübergehenden Leidens nicht ständig an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können

Wer über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag verfügt, kann bei der Telekom für den Festnetzanschluss Antrag auf Sozialtarif stellen.

Der Antrag ist gebührenfrei.

Die entsprechenden Formulare sind im Referat Soziale Angelegenheiten während der Sprechzeiten erhältlich.

Zuständige Stelle

Referatsleiterin
Frau Femmer

Jugendhaus "Villa"
Hochwaldstraße 21b
02763 Zittau
Niemcy

E-Mail
soziales [at] zittau.de
Telefonnummer
Fax
Öffnungszeiten
Wt.: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Cz.: 9:00-12:00, 13:30-15:00 , Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung