Schwerbehindertenausweis beantragen
Für die Beantragung, Verlängerung und Ausgabe von Schwerbehindertenausweisen ist nicht die Stadtverwaltung Zittau zuständig. Auf Antrag des behinderten Menschen stellt das Sozialamt des Landkreises Görlitz als zuständige Behörde das Vorliegen einer Behinderung und den Grad einer Behinderung (GdB) fest und erteilt auf Grundlage § 69 SGB IX einen Schwerbehindertenausweis. Es können zusätzliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen festgestellt werden.
Alle Anträge müssen gestellt werden an:
Landratsamt Görlitz
SG Schwerbehindertenrecht/Landesblindengesetz
Außenstelle Zittau
Hochwaldstraße 29, 02763 Zittau