Wohngeld beantragen

Wohngeld unterstützt einkommensschwache Mieter von Wohnungen und Inhaber von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die angemessenen Wohnkosten selbst zu tragen.
Für Bürger der Stadt Zittau werden Anträge auf Wohngeld entgegengenommen, bearbeitet und die Wohngeldzahlungen in Form von Miet- und Lastzuschüssen veranlasst.

Direkter Kontakt:
Telefon: +49 3583 752-241
Telefon: +49 3583 752-239
E-Mail: wohngeld@zittau.de

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Ihrem Wohngeldantrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise beilegen, wie zum Beispiel:

  • Einkommensnachweis
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Mietzahlung
  • Nachweis über Höhe der Heizkosten
  • Kindergeld
  • Unterhalt
  • Sonstige Ausgaben

Wohngeld können Personen aus Mietverhältnissen, Heimbewohner und Hauseigentümer (Lastenzuschuss) beantragen

Aktuelles: In der Broschüre Wohngeldreform zum 1. Januar 2016 http://www.bmub.bund.de/P3084 erhalten Sie in Kurzform Informationen zu den wesentlichen Neuerungen.

Der Wohngeldantrag ist gebührenfrei.

Wohngeldgesetz (WoGG) 

Zuständige Stelle

Referatsleiterin
Frau Femmer

Jugendhaus "Villa"
Hochwaldstraße 21b
02763 Zittau
Niemcy

E-Mail
soziales [at] zittau.de
Telefonnummer
Fax
Öffnungszeiten
Wt.: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Cz.: 9:00-12:00, 13:30-15:00 , Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung