Bestätigung des Aufstellortes für Gewinnspielgeräte beantragen

Gewinnspielgeräte dürfen nur aufgestellt werden, wenn die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort den auf der Grundlage der Gewerbeordnung (GewO) und Spielverordnung (SpielV) erlassenen Vorschriften entspricht.

  • Antrag auf Geeignetheit des Aufstellortes gemäß § 33 c Abs. 3 GewO
  • Gewerbeanmeldung
  • Aufstellerlaubnis gemäß § 33 c Abs. 1 GewO
  • Lageplan mit eingezeichneten Standorten der Gewinnspielgeräte

Vor Erteilung der Bestätigung ist eine Besichtigung des Aufstellortes erforderlich.

60,00 € bis 400,00 €

Zuständige Stelle

Bereich Gewerbe
Referatsleiter Referat Gewerbe, Pass- und Meldewesen
Dirk Ullrich
Zimmer
214

Franz-Könitzer-Str. 7
02763 Zittau
Niemcy

Öffnungszeiten
Wt.: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Cz.: 9:00-12:00, 13:30-15:00 | Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung