Führungszeugnis beantragen

Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird.

Im Führungszeugnis wird – neben den vollständigen Personalien – hauptsächlich angeführt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit (beispielsweise bei der Arbeitsaufnahme).

Die Beantragung erfolgt persönlich bei der örtlichen Meldebehörde. Für Minderjährige ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Sie können das Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz auch im Onlineverfahren unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ beantragen.

Sie können das Führungszeugnis auch formlos schriftlich beantragen, sofern Ihre Unterschrift auf Ihrem Antrag amtlich oder öffentlich beglaubigt ist.

Um ein Führungszeugnis in Ihrer Meldebehörde zu beantragen, vereinbaren Sie vorzugsweise einen Termin. Terminvereinbarungen sind online über das Terminbuchungssystem auf der Internetseite www.zittau.de, per E-Mail (unter Angabe einer Rückrufnummer) über meldewesen@zittau.de oder telefonisch von Montag bis Freitag vorrangig zwischen 08.00 und 09.00 Uhr unter den Rufnummern 03583 752-448 oder -449 möglich.

Arten von Führungszeugnissen

  • Das für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis (Belegart N) wird auch als "Privatführungszeugnis" bezeichnet. Bei der Beantragung müssen Sie den Verwendungszweck angeben.
  • Wird es hingegen zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt, handelt es sich um ein "Behördenführungszeugnis" (Belegart O beziehungsweise OG, P). In diesem Fall wird das Dokument unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (etwa den Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
  • Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein "Erweitertes Führungszeugnis".
  • Personen mit einer oder mehreren Staatsangehörigkeiten eines anderen EU-Mitgliedstaates wird ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei einem Behördenführungszeugnis (Belegart 0): die genaue Bezeichnung und vollständige Anschrift der Behörde, an die der Auszug gesendet werden soll, der Verwendungszweck und ggfs. das Aktenzeichen
  • bei einem erweiterten Führungszeugnis (NE oder OE): eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
  • bei einem Europäischen Führungszeugnis mit Eintragung ausländischer Entscheidungen: Übersetzung in die deutsche Sprache
  • 13,00 €

Wird ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung, bei einer Behörde oder für den Freiwilligendienst benötigt, muss keine Gebühr entrichtet werden. Ein entsprechender Nachweis dazu muss bei Beantragung vorgelegt werden.

Eine schriftliche Antragstellung ist nur mit amtlich (durch eine Behörde) oder öffentlich (durch einen Notar) beglaubigter Unterschrift des Antrages zulässig. Bitte beachten Sie, dass der Antrag durch Sie erst vor der zur Beglaubigung befugten Stelle unterschrieben werden darf!

Zuständige Stelle

Referatsleiter
Dirk Ullrich
Zimmer
214

Franz-Könitzer-Str. 7
02763 Zittau
Niemcy

E-Mail
meldewesen [at] zittau.de
Telefonnummer
Fax
Öffnungszeiten
Po.: 9:00-12:00
Wt.: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Śr.: 9:00-12:00
Cz.: 9:00-12:00, 13:30-15:00
Pi.: 9:00-12:00 , Termine sind an allen Tagen nur nach vorheriger Vereinbarung möglich

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