Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen

Ausweispflichtig sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen.

Auf Antrag der gesetzlichen Vertreter (im Normalfall die Eltern) kann auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden

Wenn Ihr Ausweisdokument abgelaufen ist, können Sie mit dem vorläufigen Personalausweis die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises überbrücken. Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgt innerhalb weniger Tage.

In folgenden Fällen ist ein Personalausweis zu beantragen:

  • Sie werden 16 Jahre alt 
  • Ihr bisheriger Personalausweis ist nicht mehr gültig bzw. verliert in Kürze seine Gültigkeit 
  • Sie haben Ihren bisherigen Personalausweis nicht mehr, z.B. weil er gestohlen oder verloren wurde
  • Sie haben einen neuen Namen bekommen, z.B. nach Heirat

Voraussetzungen: 

  • Deutsche Staatsangehörigkeit 
  • Sie müssen zur Beantragung persönlich im Bürgerbüro erscheinen
  • Sie wohnen in Zittau und sind hier gemeldet
  • Bei Kindern unter 16 Jahren ist ein Antrag der gesetzlichen Vertreter notwendig. Bei der Antragstellung muss das Kind anwesend sein. 

Vorgehen:

  • Um einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis zu beantragen, vereinbaren Sie vorzugsweise einen Termin. Terminvereinbarungen sind online über das Terminbuchungssystem auf der Internetseite www.zittau.de, per E-Mail (unter Angabe einer Rückrufnummer) über meldewesen@zittau.de oder telefonisch von Montag bis Freitag vorrangig zwischen 08.00 und 09.00 Uhr unter den Rufnummern 03583 752-448 oder -449 möglich.
  • Ein Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Dieser muss persönlich in der Behörde gestellt werden. 
  • Bei der Abholung kann sich der Antragsteller vertreten lassen. Der Vertreter muss eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.

​​​​​​​Gültigkeitsdauer:

  • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 6 Jahre
  • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 10 Jahre
  • vorläufiger Ausweis unabhängig vom Alter: max. 3 Monate
  • Personenstandsurkunde

Es wird empfohlen, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) mitzubringen. So können möglicherweise auftretende Datenabweichungen, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge von Vor- und Familiennamen, sofort geklärt werden. Dies kann beispielsweise auch der Fall sein, wenn seit der letzten Ausstellung eines Dokumentes Änderungen Ihrer Angaben aufgetreten sind oder bei der erstmaligen Beantragung nach einem Zuzug nach Zittau.

Ausländische Urkunden müssen im Original und in der Übersetzung vorliegen.

  • Lichtbild

Das Lichtbild muss aktuell sein (nicht älter als 1 Jahr), eine Größe von 35 x 45 mm aufweisen und den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild - kein Halbprofil). Lassen Sie sich von Ihrem Fotografen beraten.

  • Personalausweis oder Reisepass

wenn vorhanden

Der Personalausweis oder vorläufige Personalausweis dürfen nicht verlängert werden.

Die Dokumente sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Die Herstellung eines Personalausweises erfolgt in der Bundesdruckerei GmbH Berlin und ist abhängig vom jeweiligen Bestellaufkommen. Beantragen Sie Ihr neues Dokument rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit! Die Bearbeitungszeit einschließlich Herstellung beträgt für den Personalausweis in der Regel bis zu vier Wochen.

Ihr Dokument liegt in unserer Behörde zur Abholung bereit, wenn Sie den PIN-Brief erhalten haben.

Zur Abholung ist Folgendes zu beachten:

  • vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen
  • den bisherigen Personalausweis mitbringen.
  • persönliche Abholung oder durch eine Person mit Vollmacht
  • bei Antragstellern unter 16 Jahren Abholung durch einen Erziehungsberechtigten

Der vorläufige Personalausweis wird durch unsere Behörde ausgestellt. In der Regel kann das Dokument mit der Beantragung ausgestellt und ausgehändigt werden.

  • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 22,80 €
  • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 37,00 €
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung.

Kosten

Zuständige Stelle

Referatsleiter
Dirk Ullrich
Zimmer
214

Franz-Könitzer-Str. 7
02763 Zittau
Niemcy

E-Mail
meldewesen [at] zittau.de
Telefonnummer
Fax
Öffnungszeiten
Po.: 9:00-12:00
Wt.: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Śr.: 9:00-12:00
Cz.: 9:00-12:00, 13:30-15:00
Pi.: 9:00-12:00 , Termine sind an allen Tagen nur nach vorheriger Vereinbarung möglich

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