Direktversand von Ausweisdokumenten
Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Personaldokument (Personalausweis, Reisepass und eID-Karten für Unionsbürgerinnen und -bürger) an der Wohnungstür übergeben lassen.
Durch den Direktversand entfällt die zweite Vorsprache zur Abholung. Die Beantragung des Personaldokumentes muss dennoch weiterhin persönlich erfolgen.
Bitte beachten Sie die erforderlichen Voraussetzungen unter der Rubrik „Wichtige Hinweise“.
Bei der Beantragung müssen keine gesonderten Formulare vorgelegt werden.
- Bei Personalausweisen und eID-Karten für Unionsbürgerinnen und -bürger ist die Option Direktversand ab dem 16. Geburtstag möglich.
- Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.
- Bei der Beantragung ist anzugeben, dass Ihr Dokument nach Hause versendet werden soll.
- Für Reisepässe, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.
- Ebenso ist der Direktversand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ausgeschlossen.
- Der alte Reisepass beziehungsweise Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Dokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst (Deutsche Post AG) ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Dokument übergeben, jedoch keine bisherigen Dokumente übernehmen darf.
- Die Übergabe des Dokuments ist nur an den Antragsteller persönlich möglich. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.
- Zur Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.
- Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass bei der Beantragung Ihres neuen Dokuments Ihr bisheriges ungültig gemacht werden muss und Sie ggfs. kein anderes gültiges Ausweisdokument mehr besitzen. In diesen Fällen müssen Sie sich bei der Beantragung zusätzlich einen vorübergehenden Personalausweis ausstellen lassen.
- Durch die notwendige Entwertung Ihres alten Personalausweises bei der Beantragung steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung. Erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN haben Sie wieder einen einsatzbereiten Online-Ausweis.
- Der Postzustelldienst wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
- Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Frist die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an den Ort der Beantragung (Pass- und Ausweisbehörde) weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.
Der Direktversand kostet 15 Euro und ist direkt bei der Beantragung des Personaldokumentes zu entrichten.
Formulare gibt es keine.