AKTIONS- UND INITIATIVFONDS

Fördermöglichkeiten der PARTNERSCHAFT FÜR DEMOKRATIE ZITTAU

Der Aktionsfonds fördert Projekte, die Demokratiebewusstsein und Vielfalt in der Stadt Zittau stärken. Darunter fallen z.B. Projekte, die sich mit verschiedenen Formen von Diskriminierung und Extremismus auseinander setzen, Projekte, die interkulturelle Begegnung fördern sowie Projekte, die Menschen zu demokratischer Mitgestaltung ermutigen.

Gefördert werden Projekte, ab dem 01.02.2023 bis 31.12.2023. Die Förderung kann nur für Projekte beantragt werden, die bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sind.

2023 können nur noch Anträge für Mikroprojekte bis 1.000 € eingereicht werden.

Um eine Förderung bewerben können sich nichtstaatliche Organisationen, d.h. Vereine, Verbände, Träger der Jugendhilfe, die Projekte in der Stadt Zittau umsetzen. Initiativen, die keine juristischen Personen sind, wenden Sie sich bitte im Vorfeld an die externe Koordinierungsstelle.

Über die Vergabe der Fördermittel aus dem Aktionsfonds entscheidet der Begleitausschuss.

Die Mittel für den Aktionsfonds werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), vom Landespräventionsrat Sachsen und der Stadt Zittau zur Verfügung gestellt.

Zu den Antragsunterlagen