Jugendfonds

Fördermöglichkeiten der PARTNERSCHAFT FÜR DEMOKRATIE ZITTAU

Wofür gibt es Geld? Wir fördern Projekte von und mit Kindern und Jugendlichen bis max. 27 Jahre, die 2026 stattfinden.

Die Projekte sollen sich einem der folgenden Themenkomplexe zuordnen:

  • Demokratie und Streitkultur
  • Beteiligung und freiwilliges Engagement
  • Engagement für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Zusätzlich sollten sie einen Beitrag zu mind. einem der folgenden Ziele leisten:

  • Einwohnerinnen und Einwohner sind informiert über die unterschiedlichen Möglichkeiten der demokratischen Beteiligung
  • Einwohnerinnen und Einwohner bringen sich aktiv in Formaten der demokratischen Dialogkultur im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie ein
  • Einwohnerinnen und Einwohner machen positive Erfahrungen in partizipativen Prozessen
  • Einwohnerinnen und Einwohner mit demokratieskeptischen Einstellungen finden zielgruppengerechte Formate

Eine detaillierte Darstellung der Förderschwerpunkte findet ihr im Antragsformular.

Grundsätzlich nicht zuwendungsfähig sind Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulunterrichtlichen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen, Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen, Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden sowie Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können sowie Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gehören und ebenfalls der Art nach von diesem gefördert werden können. Darüber hinaus werden keine Maßnahmen gefördert, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden.

Wer kann beantragen? Nichtstaatliche, gemeinnützige Organisationen: Vereine, Verbände, Kirchgemeinden, Träger der Jugendhilfe sowie Bildungsträger: Jugendliche und Jugendinitiativen, die keinem Verein oder Verband angehören, unterstützen wir bei der Suche nach einem Träger.

Wie hoch ist die Förderung? max. 1.000 € pro Projekt

Wie beantrage ich? 

Alle Informationen zu den Antragskriterien, den Antragsunterlagen und den Ansprechpersonen gibt es auf der Webseite der Partnerschaft für Demokratie Zittau.