Abgeschlossenheitsbescheinigungen von Wohn- und Sondereigentum erteilen
Gebühren werden auf der Grundlage folgender Gesetze erhoben:
Sächsischen Verwaltungskostengesetzes
Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung
Wohneigentumsgesetz - Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht