Bestätigung des Aufstellortes für Gewinnspielgeräte beantragen
Gewinnspielgeräte dürfen nur aufgestellt werden, wenn die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort den auf der Grundlage der Gewerbeordnung (GewO) und Spielverordnung (SpielV) erlassenen Vorschriften entspricht.
- Antrag auf Geeignetheit des Aufstellortes gemäß § 33 c Abs. 3 GewO
- Gewerbeanmeldung
- Aufstellerlaubnis gemäß § 33 c Abs. 1 GewO
- Lageplan mit eingezeichneten Standorten der Gewinnspielgeräte
Vor Erteilung der Bestätigung ist eine Besichtigung des Aufstellortes erforderlich.
60,00 € bis 400,00 €
- Anzeigepflicht: § 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)
- Kosten: 10. Sächsisches Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ); lfd. Nr. 46, Tarifstelle 8