Gaststättengewerbe (vorübergehend) aus besonderem Anlass anzeigen

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor Beginn des Betriebes anzeigen.

  • Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass
  • wenn Antragsteller ein Verein ist: ggfs. Auszug aus dem Vereinsregister

15,00 € bis 70,00 €

Zuständige Stelle

Referatsleiter
Dirk Ullrich
Zimmer
214

Franz-Könitzer-Str. 7
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
gewerbe [at] zittau.de
Telefonnummer
Fax
Öffnungszeiten
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Do: 9:00-12:00, 13:30-15:00 , Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

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