Märkte und Volksfeste beantragen
Unsere Märkte unterliegen der Satzung der Großen Kreisstadt Zittau über die Durchführung, Zulassung und Gebührenerhebung auf Wochen-, Jahr- und Spezialmärkten sowie Volksfesten. Nach dem Gebührenverzeichnis dieser Satzung werden die Standgebühren berechnet.
Wochenmarkt
Mittwoch (Ersatztag Dienstag) in Zittau 5,50 €
Samstag (Ersatztag Freitag) in Zittau 3,00 €
Dienstag (Ersatztag Montag) im OT Hirschfelde 3,00 €
Freitag (Ersatztag Donnerstag) im OT Hirschfelde 3,00 €
Den Gebührensatz für Weihnachts-, Jahr- und Spezialmärkte sowie Volksfeste finden Sie unter "Rechtsgrundlage".
Um eine Zulassung als Tageshändler beim Wochenmarkt zu beantragen, nutzen Sie bitte das externe Formular auf amt24.
Unsere Märkte unterliegen der Satzung der Großen Kreisstadt Zittau über die Durchführung, Zulassung und Gebührenerhebung auf Wochen-, Jahr- und Spezialmärkten sowie Volksfesten.