Planungsrechtliche Auskünfte
Bei uns erhalten Sie Auskünfte zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben, Nutzungsmöglichkeiten bzw. Bebaubarkeit von privaten Grundstücken.
Für planungsrechtliche Auskünfte zu Ihrem Vorhaben benötigen wir folgende Angaben:
- Art des Vorhabens (z.B. Eigenheimbau)
- Standort (Straße, Haus- oder Flurstücksnummer)
- evtl. Einordnungsskizzen
- Fotos oder Zeichnungen bei gestalterischen Fragen
Mündliche Auskünfte einfacher Art sind gebührenfrei.
Schriftliche Auskünfte sind gemäß Verwaltungskostenverzeichnis Tarif-Nr. 2/4.2 gebührenpflichtig:
29,00 Euro pro angefangene 0,5h
- Verwaltungskostensatzung der Stadt Zittau