Sozialpass der Stadt Zittau beantragen
Seit 01.09.2016 händigt die Stadt Zittau an hilfebedürftige Bürgerinnen und Bürger Sozialpässe aus. Empfangende von Sozialleistungen können sich diesen auf Antrag im Referat Soziale Angelegenheiten ausstellen lassen.
Der Sozialpass weist die Inhaber als Leistungsbeziehende von Sozialleistungen aus und erleichtert die Inanspruchnahme von Ermäßigungen verschiedener Einrichtungen.
Direkter Ansprechpartner:
Herr Engelbrecht
Telefon: +49 3583 752-214
E-Mail: h.engelbrecht@zittau.de
- Einkommensnachweis
Personen können
- nach § 4 Abs. 1 RBStV aus sozialen Gründen,
- nach $ 4 Abs.2 RBStV aus gesundheitlichen Gründen und
- nach §4 Abs.6 Satz 2 RBStV
eine Befreiung beantragen.
Der Antrag ist gebührenfrei.
Die Formulare sind hier oder im Referat Soziale Angelegenheiten während der Sprechzeiten erhältlich.
Dieser Antrag unterliegt der Prüfung des Referates Soziale Angelegenheiten und ist ausgefüllt, mit allen angeführten Nachweisen, vorzulegen!