03. Januar 2023
Straßenreinigung und Winterdienst
Der Gesetzgeber schreibt die Reinigung und den Winterdienst auf öffentlichen Straßen und Plätzen aus Gründen der Verkehrssicherheit für die Stadtverwaltung sowie die Bürger (Eigentümer oder Pächter eines erschlossenen Grundstückes = im offiziellen Sprachgebrauch Anlieger) vor. Grundlage für die Reinigung und den Winterdienst in der Stadt Zittau und den Ortsteilen sind das Sächsische Straßengesetz vom 21.01.1993 (rechtsbereinigt am 01.08.2008) und die Gehwegreinigungssatzung vom 26.04.2007.
R. Höhne, Leiter Bauamt
Das Straßenreinigungsverzeichnis Zittau einschließlich Ortsteile liegt zur Einsichtnahme im Stadtratsbüro (Rathaus), im Bauamt (Sachsenstraße 14) und im ehemaligen Gemeindeamt Hirschfelde aus.