Städtische Finanzen im Überblick

Sie wollen wissen, welche Investitionen geplant sind oder wie viel Geld die Stadt Zittau für Kultur oder Kindertagesstätten ausgibt? Dann sind Sie hier genau richtig.

Immer wenn der neue Haushalt erarbeitet wird, besteht auch für Sie die Möglichkeit sich einzubringen. Wir werden Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen. Sind Sie an detaillierten Informationen interessiert, finden Sie hier oder unter Stadtrecht die aktuelle Haushaltssatzung.

Öffentliche Haushaltsvorstellung am 16. November 2024

Wir sind mitten drin und möchten Sie schon heute darauf aufmerksam machen, dass wir am 16. November vormittags wieder die traditionelle öffentliche Haushaltsvorstellung für die Bürgerschaft vornehmen werden. So haben Sie erneut die Gelegenheit, auch Ihre Anliegen und Auffassungen rechtzeitig in die Diskussion zu geben. Bitte machen Sie davon Gebrauch – wir werden alle Argumente berücksichtigen und gemeinsam mit dem Stadtrat prüfen, ob entsprechende Veränderungen an unseren Plänen vorgenommen werden können oder müssen.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.01.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für den Haushalt 2024 einschließlich Finanzplanung beschlossen.

Das Landratsamt Görlitz – Rechts- und Kommunalamt – hat mit Bescheid vom 14.03.2024 die Haushaltsgenehmigung mit Kreditaufnahme erteilt.

Der Haushaltsplan wird gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO ab 15.04.2024 bis einschließlich 22.04.2024 zur kostenlosen Einsicht durch jedermann im Amt für Finanzwesen, Rathaus, Markt 1, Zimmer 313   

in der Zeit von:

Montag/Mittwoch/Donnerstag  09.00-12.00 Uhr und 14.00-15.00 Uhr
Dienstag  09.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
Freitag  09.00-12.00 Uhr

sowie online auf der Website der Stadtverwaltung Zittau niedergelegt.

Zittau, den 19.03.2024
T. Zenker, Oberbürgermeister (Siegel)

Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt bildet die laufende Verwaltungstätigkeit ab. Damit stellt der Ergebnishaushalt einen wichtigen Bestandteil des Gesamthaushaltes dar. Zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen bilden den Grundstock des Ergebnishaushaltes. Ausgangspunkt für die Planung bildeten die Werte des Haushaltes 2023.

Ergebnishaushalt 2024

in €

Erträge 2024

Mit einem Anteil von ca. 47 % in 2024 bilden die Zuweisungen, Umlagen und aufgelösten Sonderposten den größten Ertragsposten. Die zweitgrößte Ertragsposition bilden die Steuereinnahmen und sind damit eine der wichtigsten Einnahmen für die Kommune. Sie bilden nicht zuletzt die entscheidende Grundlage für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben. Insgesamt stiegen die Erträge um ca. 4 Mio. €.

Insgesamt steigen die ordentlichen Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahresansatz um ca. 4,8 Mio. €. Der Anstieg ist durch steigende Transferleistungen, steigende Personalkosten und durch allg. Preissteigerungen zu begründen.

Schwerpunkt bei den Transferaufwendungen bilden die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen. In den Transferaufwendungen werden alle Aufwendungen abgebildet, die ohne Gegenleistung an Dritte erfolgen.

Übersicht zu den Jahresergebnissen

Übersicht zu den Jahresergebnissen

Somit entsteht ein Fehlbetrag im Jahr 2024 von ca. 4,6 Mio. €. Dieser wird durch verschiedene Verrechnungen (Alt Investitionen) und durch die Entnahme aus der prognostizierten Rücklage gedeckt.

Budgets des Ergebnishaushaltes

In der Budgetübersicht sind die geplanten ordentlichen Ergebnisse (Ertrag – Aufwand) je Budgetebene 2 dargestellt.  Die letzte Spalte zeigt die Differenz zum Jahr 2023. Ein positives Ergebnis bedeutet, dass das Budget mehr Erträge erwirtschaftet als Aufwendungen ausgegeben werden. Wenn ein Budget Mehraufwand erzeugt, werden mehr Mittel bereitgestellt, um im Budget Leistungen zu zahlen. Mehrerträge werden generiert, wenn weniger Aufwendungen erzeugt werden bzw. Leistungen mehr Erträge im Budget erwirtschaften. Das größte Unterbudget beinhaltet die Kita-Zahlungen. Dieses Budget ist mit ca. 8 Mio. € ordentlichem Ergebnis (700 T€ mehr ggü. 2023) deutlich angestiegen.

Budgets des Ergebnishaushaltes

Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt ist Teil des Gesamthaushaltes und enthält alle zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes (Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit) und alle Einzahlungen und Auszahlungen der Investitionsplanung (Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit).

Im Finanzhaushalt werden die finanzielle Entwicklung der Großen Kreisstadt Zittau und deren Investitionstätigkeiten abgebildet. Im Jahr 2024-2027 sind viele Investitionsmaßnahmen abgebildet, die in den letzten Jahren oft geschoben wurden, um die Liquidität zu schonen. Die Finanzierung erfolgt fast immer durch anteilige Fördermittel, um den Eigenanteil für die Große Kreisstadt Zittau zu verringern. Für das Jahr 2024 ist eine zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von 6 Mio. € geplant. Davon sind 2 Mio. € Kreditaufnahme aus dem Vorjahr, die nicht realisiert werden musste, da sich die Liquidität besser als erwartet entwickelt hat.

Finanzhaushalt 2024

Am Ende des Haushaltsjahres 2024 liegt die Gesamtliquidität bei voraussichtlich 5.2 Mio. € (inklusive Kassenkredit und Investitionskredit). Das Ziel ist es weiterhin, eine verbesserte Liquidität zu erzeugen. Das HSK setzt weitere Ausrichtungen, um die Liquidität künftig zu verbessern.

Übersicht der Gesamtinvestitionen

Übersicht der Gesamtinvestitionen

Die Grafik zeigt deutlich, dass die Baummaßnahmen die größte Position bei den Investitionsmaßnahmen darstellen. Folgende wesentliche Investitionsmaßnahmen (ab 150 TEUR Auszahlung) finden sich unter den Investitionsmaßnahmen wieder:

Investitionsmaßnahmen

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Großen Kreisstadt Zittau am 30.03.2023 beschlossen. Die aktuelle Haushaltssatzung wurde mittels Notbekanntmachung am 26.05.2023 bekannt gemacht.