Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO beantragen

In bestimmten Einzelfällen können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen von Verboten oder Beschränkungen, die durch Verkehrszeichen für den fließenden und den ruhenden Verkehr erlassen sind, erteilt werden, wenn ein besonders dringender Fall vorliegt.

Für die Antragstellung können Sie das untenstehende Antragsformular nutzen oder uns einen formlosen Antrag zusenden. Bitte begründen Sie Ihren Antrag möglichst ausführlich, damit wir Ihr Anliegen prüfen können.

Beispiel fließender Verkehr:       

  • Einfahrgenehmigung in Fußgängerzonen
  • Ausnahme von Verkehrsbeschränkungen, z.B. Tonnagebegrenzung von Vorschriften der Straßenbenutzung
  • Antrag mit einer Begründung, woraus die besondere Dringlichkeit hervorgeht

Bei Ausnahmegenehmigungen zum Parken werden der Stadt durch die StVO sehr enge Grenzen gesetzt. Zu beantragen sind diese beim Ref. Stadtordnung

§ 46 StVO bestimmt, dass Ausnahmen von den Vorschriften der StVO nur in besonders dringenden Einzelfällen genehmigt werden können, um z.B. vom Gesetzgeber nicht gewollte unzumutbare Härten auszuschließen. An den Nachweis der Dringlichkeit werden dabei sehr strenge Anforderungen gestellt. Ein solcher Fall würde vorliegen, wenn sich die Situation, für die die Ausnahmeregelung beantragt wird, von der der anderen Verkehrsteilnehmer deutlich unterscheidet und dazu führt, dass es gerade für den Antragsteller eine besondere Härte wäre, sich an die Vorschrift der StVO zu halten. „Dringend“ ist dabei nicht im Sinne von „eilig“ zu verstehen, sondern im Sinne von „besonders“/„von der Menge der übrigen Verkehrsteilnehmer deutlich zu unterscheiden“. So muss die Tätigkeit, für die die Ausnahmegenehmigung beantragt wird, ohne diese nicht ausführbar sein. Der allgemeine Wunsch, Zeit, Wege und Aufwand zu sparen, rechtfertigt keine Ausnahme von den Bestimmungen der StVO.

18,00 bis 240 € entsprechend Gebührenordnung für den Straßenverkehr (GebOST)

Zuständige Stelle

Referatsleiterin
Heike Kubiak
Zimmer
315

Sachsenstraße 14
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
h.kubiak [at] zittau.de
Telefonnummer
Weitere Kontaktiermöglichkeit
Email verkehr@zittau.de
Öffnungszeiten
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00 , Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung