Festsetzungen für Märkte, Messen und Ausstellungen beantragen

Folgende Veranstaltungen können auf Antrag des Veranstalters festgesetzt werden:

  • Messen,
  • Ausstellungen,
  • Großmärkte,
  • Spezialmärkte,
  • Volksfeste und Jahrmärkte

Die Festsetzung erfolgt nach Gegenstand, Zeit, Ort der Veranstaltung und Öffnungszeiten. Sofern keine Belange des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können auf Antrag Volksfeste, Großmärkte sowie Spezial- und Jahrmärkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer, Messen und Ausstellungen für die innerhalb von zwei Jahren vorgesehenen Veranstaltungen, festgesetzt werden.

Die Festsetzung eines Jahr- oder Spezialmarktes verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung. Für festgesetzte Messen, Ausstellungen oder Großmärkte hingegen gilt bei Nichtdurchführung lediglich eine unverzügliche Anzeigepflicht gegenüber der Stadt Zittau.

Vorteile einer Marktfestsetzung sind die sogenannten Marktprivilegien:

  • Messen, Ausstellungen, Spezial- und Jahrmärkte sowie Volksfeste unterliegen nicht dem Ladenöffnungsgesetz, es gelten die in der Festsetzung genannten Öffnungszeiten
  • festgesetzten Veranstaltungen dürfen grundsätzlich auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden (ausgenommen sind „stille“ Feiertage wie Karfreitag, Buß- und Bettag, Totensonntag und Volkstrauertag)
  • Aussteller und Anbieter auf Messen, Ausstellungen, Jahr- und Spezialmärkten unterliegen nicht der Reisegewerbekartenpflicht (ausgenommen sind Volksfeste)
  • Antragsformular
  • Personalausweis bzw. Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
  • bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltstitel (ggfs. mit Zusatzblatt), der zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt bzw. Fiktionsbescheinigung

Unterlagen zur Zuverlässigkeitsprüfung (siehe Formulare: Merkblatt über beizubringende Unterlagen für die Beantragung einer Marktfestsetzung).

22,00 bis 948,00 €

Für die Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Großmärkte, Spezialmärkte, Volksfesten und Jahrmärkten können Sie folgenden Antrag benutzen.

Zuständige Stelle

Referatsleiter
Dirk Ullrich
Zimmer
214

Franz-Könitzer-Str. 7
02763 Zittau
Deutschland

E-Mail
gewerbe [at] zittau.de
Telefonnummer
Fax
Öffnungszeiten
Di: 9:00-12:00, 13:30-18:00
Do: 9:00-12:00, 13:30-15:00 , Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

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